Sind Sie 2024 als Immobilienmakler von schlechten Bewertungen auf Google Maps betroffen?Wir helfen Ihnen beim löschen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Immobilienmakler sind auch 2024 oftmals von unberechtigten Google Bewertungen betroffen (z. B. von Interessenten, die keinen Zuschlag für eine Immoilie erhalten haben). Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie sich gegen negative Bewertungen auf Google Maps als Immobilienmakler wehren können


Ein Hauptschwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Thema „Google Bewertungen löschen". Über die letzten Jahre hinweg konnten wir bereits einer Vielzahl an Mandantinnen und Mandanten aus den verschiedensten beruflichen Branchen helfen, ihre negativen Google Bewertungen erfolgreich löschen zu lassen. Viele dieser langjährigen Mandanten kommen aus dem Bereich der Immobilienmakler.


1. Immobilienmakler können sich gegen unberechtigte Google-Negativbewertungen wehren!


Nach unserer Erfahrung kommen die Negativbewertungen, mit denen Immobilienmakler konfrontiert sein können aus verschiedenen Gruppen an Bewertern. Selbstverständlich gibt es auch viele negative Bewertungen, die von echten Kundinnen und Kunden stammen.


Nach vielen Gesprächen mit Immobilienmaklerinnen und Immobilienmaklern ist auffällig, dass es oftmals zu schlechten (und dabei auch Fake-Bewertungen) kommt, nachdem Interessenten für ein Objekt ein Angebot abgegeben haben, das der Eigentümer der betreffenden Immobilie nicht akzeptiert hat, weil ein höheres Gebot im Einzelfall vorgelegen hat.


Wir erhalten oft Anfragen von Immobilienmaklern, die die Bewerter nicht zuordnen können, weil diese anonym bewertet haben oder der Name des Bewerters nicht in der eigenen Kundenkartei auftaucht. In diesem Fall sprechen wir begrifflich von Fake-Bewertungen.


Die gute Nachricht: 

Immobilienmakler brauchen derartige Fake-Bewertungen auf Google nicht einfach dulden. Sofern die betreffende Bewertung unberechtigt ist, weil der Bewerter garkeinen geschäftlichen Kontakt zum bewerteten Makler gehabt hat, kann die beteffende Negativbewertung gelöscht werden.


So hat auch der BGH entschieden. Hier finden Sie eine Besprechung dieser BGH-Entscheidung:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-der-bgh-staerkt-die-rechte-der-betroffenen-204156.html


2. Als Immobilienmakler / Makler negative Google Bewertung erhalten? Wir helfen!


Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Google Bewertungen und Rezensionen löschen zu lassen!


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Makler-Bewertungen auf Google sind uns sämtliche Argumente bekannt, um eine hohe Erfolgsquote i bei der Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen  zu erzielen.


3. Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an!


Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir besprechen mit Ihnen in Ruhe, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen  erfolgreich löschen lassen können.

Alternativ können Sie uns auch gerne per E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de erreichen.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).


4. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie als Immobilienmakler eine oder gar mehrere unberechtigte Bewertung auf Google erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim-Müller Zitzke


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