Schreiben von CJCH Solicitors wegen unlizenzierter Softwarenutzung an SOLIDWORKS

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Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu dem in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Schreiben

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegt ein Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors, einer britischen Kanzlei mit Sitz in Cardiff, vor. Darin wird als Mandantin die Dassault Système SolidWorks Corporation (Hauptsitz in Massachusetts, USA) angegeben. Die Mandantin sei Inhaberin der Urheberrechte an der Software "SOLIDWORKS", bei welcher es sich um eine Original-Software handle, deren gewerbliche Schutzrechte unbeschränkt der Mandantin zustünden. Die Mandantin habe festgestellt, dass das angeschriebene Unternehmen die Software verwende, ohne die notwendigen Lizenzen erworben zu haben. Dies stelle eine Verletzung der Urheberrechte der Mandantin dar. Es werde angestrebt, durch Vereinbarung und Zusammenarbeit eine Nachlizensierung zu erreichen. Zwischenzeitlich bestehe die Möglichkeit, dass die Mandantin durch einen „Compliance-Team Mediator“ Kontakt aufnehmen werde, um das „Problem zu lösen“.

II. Urheberrechtlicher Schutz einer Software

Da der Angeschriebene auf Schadensersatz nach § 97 UrhG in Anspruch genommen werden soll, müsste eine Software zunächst Werkschutz nach dem Urheberrechtsgesetz genießen. Grundsätzlich ist eine Software ein Computerprogramm im Sinne des § 2 I Nr. 1 UrhG und somit als Werk einzuordnen. Damit genießt auch eine Software den besonderen Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nur wenn dem Verwender Nutzungsrechte vom Rechteinhaber eingeräumt werden, wie beispielsweise durch eine Lizenz, kann er die Software rechtmäßig verwenden. Häufig geschieht dies in der Praxis durch einen „Lizenzvertrag“.

III. Wie ist das Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors einzuordnen

Eine Besonderheit ergibt sich aus dem Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors. Denn bei dem vorliegenden Schreiben handelt es sich nicht um eine „klassische“ Abmahnung. Abmahnungen verfolgen zunächst das Ziel, einen rechtlichen Konflikt außergerichtlich zu klären. Der Abmahner muss konkret angeben, durch was er einen Schaden erlitten hat. In dem vorliegenden Schreiben fehlt es jedoch an der Aufforderung eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung abzugeben, welche für eine „klassische“ Abmahnung charakteristisch ist.

Dennoch ist Vorsicht geboten. Denn auch ein solches Schreiben sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es empfiehlt sich einen auf das Software- und IT-Recht spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.

IV. Haben Sie ein ähnliches Schreiben erhalten? Rufen Sie sofort die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!

Bei Erhalt eines solchen Schreibens sollte geprüft werden, ob es rechtmäßig ist. Als Service der AID24 Rechtsanwaltkanzlei wird Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon bei Abmahnungen angeboten, welche jedoch vom Beratungsinhalt und -umfang keine vollständige Erstberatung darstellt.

  • Besonders vertiefte Kenntnisse im IT-Recht und Urheberrecht,
  • Mandanten gegen Abmahngegner seit mehr als 10 Jahren vertreten,
  • In vielen Fällen konnten wir sehr erhebliche Fehler im Schreiben finden
  • Wir konnten u.a. aus Mandaten gegen folgende Gegnerkanzleien wertvolle Erfahrung sammeln:
    •     IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    •     Waldorf Frommer (Frommer Legal) Rechtsanwälte
    •     Kanzlei Sawari
    •     CBH Rechtsanwälte
    •     Grünecker Patent- und Rechtsanwälte
    •     Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
    •     Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwalts mbB
    •     Rechtsanwalt Daniel Sebastian
    •     Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
    •     WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    •     Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    •     DLA Piper UK LL
    •     usw.

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