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Sozialgericht Dresden hebt Sanktionsbescheid gegen psychisch kranke Hartz IV-Empfängerin auf

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Sozialgericht Dresden hebt Sanktionsbescheid gegen psychisch kranke Hartz IV-Empfängerin auf!

Wieder einmal wurde dem Jobcenter Dresden durch das zuständige Sozialgericht Dresden bescheinigt, dass die Behörde auch im Bereich der Hartz-IV-Massenverwaltung immer auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit achten muss. Eine 36-jährige psychisch kranke Frau hatte zunächst ihre Beschäftigung verloren und war dann zu Meldeterminen nicht erschienen, die das beim Jobcenter Dresden angesetzt hatte. Die Hartz-IV-Behörde verhängte daraufhin eine Sanktion in Form von Leistungskürzungen. Dies geschah aber, obwohl sich die spätere Klägerin gegenüber der Behörde auf entschuldigende Gründe und ihre Erkrankung berief.

Das Sozialgericht Dresden gab der Frau nun im Klageverfahren recht. Das Jobcenter habe unverhältnismäßig reagiert und damit rechtswidrig eine Sanktion verhängt, so das Gericht. Gerade bei Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen müsse die Verwaltung besonderes Augenmerk auf eine einzelfallbezogene Unterstützung sowie Betreuung legen und dabei insbesondere die Vorschriften der § 16a Nr. 3 SGB II und § 33 Abs. 6 SGB IX beachten (gerichtliches Aktenzeichen: S 12 AS 3729/13).

Wenn auch Sie sich gegen falsche Bescheide wehren möchten, so beraten und vertreten wir Sie gern. Im Rahmen einer beratungskostenfreien Voranfrage erläutern wir Ihnen gern die Chancen eines Widerspruches oder einer Klage gegen falsche Bescheide des Jobcenters oder anderer Sozialleistungsbehörden. Sie erreichen uns telefonisch unter 0351/8106245 oder im Internet auf unserer Homepage www.sz-law.de


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