SparAllianz: Neues im Betrugsfall! Es eilt! Anwaltsinfo!

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Immer mehr Anleger bemerken inzwischen mit Schrecken, dass sie bei dem Anbieter für Kapitalanlagen SparAllianz AG  (www.spar-allianz.de) mit angeblichem Sitz in München einem schweren Betrugsfall aufgesessen sind, nachdem Zinszahlungen oder gar zugesagte Rückzahlungen nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausbleiben und der Anbieter nicht mehr erreichbar ist.

Anleger müssen daher schnell handeln, um ihre überwiesenen Gelder vor dem Totalverlust zu retten, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Laut SparAllianz AG mit angeblicher Adresse in der noblen Maximilianstraße in München sollten Anleger z.B. ihr Geld dort in Form von angeblichen "Festgeldanlagen"/ Tagesgeldanlagen anlegen können. 

Die website www.spar-allianz.de  ist/war zwischenzeitlich nicht mehr erreichbar.

Anleger teilen mit, das sie Rückzahlungen oder Zinszahlungen  nach Ablauf der vereinbarten 30-tätigen Laufzeit nicht erhalten haben.

Mit der Allianz oder Sparkassen hatte der Anbieter nichts zu tun, was alleine schon dubios war.

Der Anbieter arbeitete auch ohne die erforderliche Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht, denn die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte auch mit Datum vom 23.12.2022,  ausdrücklich einen Warnhinweis erlassen und mitgeteilt, dass die SparAllianz AG keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen haben würde.

Weiterhin hatte die BaFin darauf hingewiesen, dass die  SparAllianz AG Anlegern unter anderem ein Schreiben vorgelegt habe, das angeblich von der BaFin stammen soll mit dem Betreff "Lizenzfreigabe".

Dabei handelt es sich aber nach Angaben der BaFin um eine Fälschung.
Sparallianz arbeitete somit schon mit gefälschten Angaben, die nur dem Betrug dienten.

Die Anleger haben die Gelder, wie recherchiert werden konnte, annken in den Niederlanden überwiesen, sind aber gar nicht selber Kontoinhaber, sondern fremde Dritte.

Fremde Kontoinhaber könnten die Gelder abheben und veruntreuen, auch wenn sich viele Anleger in trügerischer Sicherheit gewogen haben, weil  sie selber sich als Kontoinhaber angegeben haben.

Aber die Empfängerbanken gleichen die Kontoinhaber nicht mehr mit den IBAN-Nummern  ab.

Höchste Eile ist also nach Ansicht von Dr. Späth & Partner für Anleger von SparAllianz AG geboten, um noch die überwiesenen Anlegergelder zu retten und z.B. Rückforderungsansprüche z.B. gem. §§ 812 ff, oder § 826 BGB geltend zu machen.

Dr. Späth & Partner Rechtsschutzversicherungen ist es inzwischen gelungen,  dass erste Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für ein Vorgehen erteilt haben, weil ein eventueller "Kapitalanlageausschluss" bei anfänglichem Betrug eventuell nicht greift und  Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für die Anlegerin/den Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Versicherung. 

Betroffene Anleger, die bei der SparAllianz AG ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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