Spareinlagen24.com: Unseriös-Anleger- es eilt! Anwaltsinfo

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen "Spareinlagen24", www.Spareinlagen24.com", müssen Anleger inzwischen befürchten, dass sie einem unseriösen Anbieter zum Opfer gefallen sind, Gefahr für die von ihnen überwiesenen Gelder besteht und sie schnell handeln müssen, um ihre überwiesenen Gelder zu sichern und vor eventuellen Abverfügungen zu schützen, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Laut Website www.spareinlagen24.com sollen Anleger z.B. ihr Geld dort in Form von Festgeldanlagen anlegen können.

Mittlerweile sind jedoch Zweifel an dem Angebot aufgetaucht:

Zwar stellt Spareinlagen24 sich auf der Website www.spareinlagen24.com als ein "globales Finanzberatungsunternehmen" dar, dass sich "auf Finanzprodukte und Investmentprodukte sowie Baufinanzierungen" spezialisiert haben soll.

So ist aber bereits völlig fraglich und unwahrscheinlich, ob die erforderliche Erlaubnis der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorliegt und somit der Betreiber die Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen haben würde..

Bei der von Spareinlagen24 angegebenen Adresse für die "Verwaltung" in der Friedrichstraße 171, 10117 Berlin gibt es unter anderem eine Büroservice-Adresse, es ist daher völlig fraglich, ob hier ein -laut eigener Angabe- "globales Finanzberatungsunternehmen" ansässig ist.

Das sollte bei Anlegern nach Ansicht von Dr. Späth & Partner die Alarmglocken läuten lassen, weil  somit klar ist, dass hohe Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder besteht, denn erschwerend kommt hinzu, dass diese teilweise an Banken im Ausland überwiesen werden sollen!

Ob die Anleger bei Spareinlagen 24 jedoch wirklich Kontoinhaber sind, ist höchst zweifelhaft, denn seit einer Rechtsprechungsänderung gleichen Banken nicht mehr die IBAN mit dem Kontoinhaber ab.  

Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner bei Spareinlagen 24 somit eiligst handeln, um zum Beispiel zu überprüfen, ob die von ihnen überwiesenen Gelder überhaupt bei den Empfängerbanken angelegt werden, wer dort wirklich der Kontoinhaber ist und ob dieser nicht eventuell Gelder gleich abheben kann.

Eile dürfte hier nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB geboten sein, um überwiesene Gelder zu sichern! 

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen übernehmen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für die Anlegerin/den Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Versicherung. 

Betroffene Anleger, die bei "Spareinlagen 24" www.spareinlagen24.com ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend tätig werden und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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