Sparkassa.org: Neuer Betrugsfall? Anleger müssen handeln

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen "Sparkassa", www.sparkassa.org, verdichten sich  inzwischen die Hinweise, dass Anleger einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen sind und Anleger  somit schnell handeln müssen, um einen drohenden Totalverlust ihrer überwiesenen Gelder zu vermeiden, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Laut sparkassa.org sollten Anleger z.B. ihr Geld dort in Form von angeblichen Festgeldanlagen oder Tagesgeldanlagen anlegen können.

Inzwischen berichten jedoch diverse Anleger übereinstimmend, dass der Anbieter sparkassa.org nicht mehr erreichbar sein soll, auch die website www.sparkassa.org  ist/war zwischenzeitlich nicht mehr erreichbar.

Der Anbieter arbeitete auch ohne die erforderliche Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht, denn die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte auch mit Datum vom 23.12.2022, ergänzt am 06.02.2023, ausdrücklich einen Warnhinweis erlassen und mitgeteilt, dass der

Betreiber der website www.sparkassa.org keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen haben würde.

Weiterhin hatte die BaFin mit Ergänzung vom 06.02.2023 darauf hingewiesen, dass kein Zusammenhang zur BHIG Invest GmbH, Mühldorfstraße 8, 81671 München, bestehen würde, es sich vielmehr um einen "Identitätsmissbrauch" durch unbekannte Dritte handeln würde.

Somit liegt offensichtlich ein Identitätsmissbrauch durch die Verantwortlichen von sparkassa.org vor und hier wurden schon falsche Angaben gegenüber den Anlegern gemacht.

Leider zeigt sich  hiermit immer klarer, dass Anleger bei sparkassa.org einem unseriösen oder sogar betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen sind und schnell handeln müssen, denn wie diverse Betrugsfälle mit angeblichen "Festgeldanlagen" der letzten Zeit (siehe z.B. weltzins.de, eurozins, Investfinans AB, etc.) zeigen, wurden in diesen anderen Fällen die Anlegergelder gar nicht bei den Empfängerbanken für die Anleger angelegt, sondern von den dortigen fremden Kontoinhabern gleich abgehoben und veruntreut und waren dann auf "Nimmerwiedersehen" verschwunden.

Diese konkrete Gefahr besteht, wie aufgrund der obigen Nachweise fest steht, auch für Anleger von Sparkassa.org und Anleger können sich nicht in trügerischer Sicherheit wiegen, falls sie sich selber als Kontoinhaber bei den Empfängerbanken angegeben haben sollten, weil Empfängerbanken seit einer EU-Rechtsprechungsänderung von vor einiger Zeit Kontoinhaber und IBAN nicht mehr überprüfen.

Höchste Eile ist also nach Ansicht von Dr. Späth & Partner für Anleger von Sparkassa.org geboten, um noch die überwiesenen Anlegergelder zu retten, denn es besteht die konkrete Gefahr, dass Anleger fremden Kontoinhabern bei den Empfängerbanken die Gelder überwiesen haben und diese Abverfügungen treffen.

Dabei kommt Anleger nach Ansicht von Dr. Späth  & Partner zu Gute, dass, wie recherchiert werden konnte, in diversen Fällen Anleger von sparkassa.org erst vor einigen Wochen, z.B. Dezember 2022, die Gelder überwiesen hatten, z.B. an Banken in den Niederlanden/Belgien.

Aufgrund der geringen Zeitspanne ist nicht ausgeschlossen, dass hier Gelder noch gesichert werden können.

Auch andere Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen könnten geprüft werden, genauso wie gegen die jeweiligen Empfängerbanken.

Bei Sparkassa.org fällt auf, dass schon wieder, wie in diversen Parallelfällen, z.B. eine Bank aus Belgien als Empfängerbank involviert ist, bei der geprüft werden kann, ob sie die Identitätsprüfungs- und Geldwäschepflichten ordnungsgemäß erfüllt hat. 

Rechtsschutzversicherungen geben oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für die Anlegerin/den Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Versicherung. 

Betroffene Anleger, die bei "Sparkassa", www.sparkassa.org ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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