Stärkung des Unfallversicherungsschutzes im Homeoffice.

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Inwieweit der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Bereich von Homeoffice anwendbar ist, ist ein großes Dilemma. 


Mit seiner Entscheidung vom 8.12.2021 (B 2 U 4/21 R) hat das Bundessozialgericht eine Richtung aufgezeigt, die zwar sich an der bisherigen Rechtsprechung orientiert, jedoch trotzdem die Rechte der Versicherten stärkt. 


Im Ausgangsverfahren befand sich der Kläger im Homeoffice. Er begab sich regelmäßig direkt nach dem Aufstehen aus dem Schlafzimmer ins heimische Arbeitszimmer auf der unteren Etage, um ohne Frühstück seine Tätigkeit aufzunehmen. Am Unfalltag rutschte er auf der Treppe aus und zog sich einen Brustwirbelbruch zu. 

Die zuständige BG hat die Anerkennung des Arbeitsunfalls abgelehnt mit dem Argument, der Kläger befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls außerhalb des Schutzbereiches, weil es sich ausschließlich um eine vorbereitende Tätigkeit gehandelt hätte. Der Schutz hätte erst im Arbeitszimmer gegriffen. 

Das Sozialrecht gab dem Kläger recht. Die Berufung der BG führte zur Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung. In der Revision rügte der Kläger die Verletzung des § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII.


Das BSG hat nunmehr zugunsten des Klägers entschieden. Das Gericht bekräftigte, dass auch außerhalb der gewöhnlichen Arbeitswege ein Schutz auf dem Betriebsweg bestehen kann. Es verwies auf seine bestehende Rechtsprechung, wonach es auf die Intention der Verrichtung abzustellen sei. Besteht die Intention darin, sich unmittelbar auf denn Weg zur Tätigkeitsausübung zu begeben, so ist der Versicherungsschutz zu gewähren. Weil der Kläger immer ohne Frühstück direkt die Tätigkeit aufnahm, befand er sich zum Unfallzeitpunkt auf dem „Arbeitsweg“, sodass dieser versichert war. 


Die Entscheidung ist deswegen für die Versicherten im Homeoffice relevant, weil damit nicht nur das Aufhalten im „Bürozimmer“ bei der Verrichtung der Tätigkeit, sondern auch nunmehr der unmittelbare Weg dahin unter den Versicherungsschutz fallen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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