Standzeiten bei Taxifahrern – Mindestlohnpflicht? Erste Entscheidung

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Standzeiten eines Taxifahrers sind mindestlohnpflichtig – zumindest nach der Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin

Nach der Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin sind Standzeiten und sonstige Zeiten (Wartezeiten jeder Art), in denen ein Taxifahrer sich bereithalten muss, einen Fahrgast zu befördern, sind Arbeitsbereitschaft oder jedenfalls Bereitschaftsdienst und deshalb mindestlohnpflichtig. In dem Fall, der der Entscheidung zugrunde lag, musste der wartenden Taxifahrer alle drei Minuten eine Signaltaste drückt, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Tat er dies nicht, wurden diese Zeiten nicht bezahlt. Das sei eine unverhältnismäßige Erfassung von Daten, so das Arbeitsgericht Berlin. Eine entsprechende Regelung Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BSDG).

Keine Entlohnung, auch nicht nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), könne der Taxifahrer für die gesetzlichen Ruhepausen verlangen. Der Taxifahrer ist Kraft GEsetzes verpflichtet, diese einzuhalten. Dies sei dem Taxifahrer im entschiedenen Fall auch möglich gewesen, da dieser den Beginn und die Dauer der Ruhepausen selbst festlegen konnte (ArbG Berlin, Urteil vom 10.08.2017, Az. 41 Ca 12115/16).

Wie die Pausenzeiten nach dem Mindestlohngesetz zu bewerten gewesen wären, wenn der Taxifahrer diese nicht hätte festlegen dürfen, ist zwar nicht entschieden worden, der Verfasser hat jedoch keine Zweifel daran, dass diese dann ebenfalls mit dem Mindestlohn zu vergüten gewesen wären – zumindest aus der Sicht des Arbeitsgerichts Berlin.

Das Fazit aus dieser Entscheidung kann daher nur sein, dass die Fahrer sich in einem Unternehmen die Pausen aussuchen können müssen, bzw. die Zentrale diese genau und verbindlich festlegt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss ein Arbeitnehmer während seiner Pausen auch den Aufenthaltsort selbst bestimmen können, sodass es unzulässig sein dürfte, dem Taxifahrer z. B. vorzuschreiben, dass er seine Pausen am Taxistand zu verbringen hat.


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