Stehendes Wasser auf Garage – was ist zu tun?

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Wasserpfützen auf dem Garagendach

Erwerber von Fertiggaragen beanstanden nicht selten stehendes Wasser. Nach Regenfällen bilden sich Regenpfützen auf dem Flachdach der Garage, die nur langsam abtrocknen. Viele Fertiggaragen sind schon nach wenigen Jahren undicht oder zeigen im Bereich der Dacheindichtung Feuchtigkeitsschäden. Oft steht bereits nach weniger als 10 Jahren eine Komplettsanierung des Garagendachs an.

Präzedenzentscheidung des Amtsgerichts und des Landgerichts Wuppertal

Zu dieser Problematik haben wir gegen einen der führenden Hersteller von Fertiggaragen ein Präzedenzurteil erstritten.

In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Wuppertal und dem Landgericht Wuppertal ist von dem dort von uns in Anspruch genommenen Hersteller von Fertiggaragen zur Rechtfertigung einer mangelbehafteten Fertiggarage der Standpunkt eingenommen worden, dass Fertiggaragen in Deutschland branchenüblich mit einer technisch unzulänglichen Dacheindichtung hergestellt werden und die streitige Garage daher verkehrsüblich und damit mangelfrei sei.

Dieses Problem ist vielen Käufern einer Fertiggarage bekannt: Auf dem Garagendach steht Wasser, das erst nach mehreren Tagen abgetrocknet. Bei Regenfällen bilden sich auf der Garage Wasserpfützen. Der Flachdachablauf ist zu hoch. Das Garagendach hat kein ausreichendes Gefälle.

Der Umstand, dass Fertiggaragen üblicherweise mit derartigen Dacheindeckungen hergestellt werden, kann den Hersteller nicht entlasten

Welche Folgen dies hat, wurde im Gerichtsverfahren durch den Sachverständigen im Einzelnen geschildert. Häufig schon nach wenigen Jahren entstehen Undichtigkeiten in den Bitumenbahnen. Wasser dringt in die Betonkonstruktion ein und führt zu Bauschäden. Insbesondere bei Frost wird die Betondecke erheblich geschädigt. Letztendlich wird das Garagendach undicht.

Vom Hersteller wird in derartigen Fällen vielfach eingewendet, dass auf Dächern „untergeordneter Bedeutung“ Wasser stehen dürfe. Auch wird häufig behauptet, dass die Konstruktion 10 bis 15 Jahre dicht bleibe. Wenn der Käufer geltend macht, dass die Bestimmungen der Flachdachrichtlinie eine höherwertige Dacheindichtung vorschreiben, wird geltend gemacht, dass diese Richtlinien auf Garagen keine Anwendung finden.

In dem von uns betreuten Rechtsstreit haben das Amtsgericht Wuppertal und das Landgericht Wuppertal mit eingehender Begründung entschieden, dass derartige Dacheindichtungen mangelhaft sind und dem Käufer Gewährleistungsansprüche zustehen. Die Garagendächer müssen den Bestimmungen der Flachdachrichtlinie genügen. Es muss eine zumindest zweilagige Bitumeneindichtung erfolgen. Pfützen auf dem Garagendach sind nur in geringer Tiefe zulässig.

In dem von uns betreuten Fall wurde der Hersteller zu Sanierungskosten von mehr als 3.000,00 € verurteilt. Es handelte sich um eine fabrikneue Garage, bei der sich bereits unmittelbar nach der Auslieferung tiefe Wasserpfützen bildeten, mit einer Wassertiefe von erheblich mehr als 1 cm.

Hartmann Dahlmanns Jansen

Dr. Stefan Jansen

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht



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