Stellenabbau bei „Bild“ und „Welt“: Die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Der Medienkonzern Axel Springer hat für seine Zeitungen „Bild“ und „Welt“ einen großen Stellenabbau angekündigt. Das berichtet die Nachrichtenseite t-online am 28.02.2023. Gleichzeitig gab Axel Springer demnach ein herausragendes Umsatzergebnis bekannt. Auf betriebsbedingte Kündigungen wolle man beim Stellenabbau möglichst verzichten. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, worauf Bild- und Welt-Mitarbeiter hier achten sollten.


Zunächst: Ob der Arbeitgeber mit dem Stellenabbau Umsätze steigern oder Verluste vermeiden will, ist für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung rein rechtlich gesehen grundsätzlich ohne Belang. Allerdings wirkt es mitunter psychologisch zugunsten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, wenn ein kerngesundes Unternehmen mit einem Stellenabbau noch profitabler werden will. Viele Arbeitsgerichte schauen bei den Kündigungsgründen dann erfahrungsgemäß noch genauer hin und lassen eine Kündigung im Zweifel eher scheitern, als wenn es sich um einen Arbeitgeber mit wirtschaftlichen Problemen handelt.


Grundsätzlich gilt aber für alle größeren Arbeitgeber, dass betriebsbedingte Kündigungen für sie wegen der Klagerisiken oft ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten. Daher bevorzugen viele den Aufhebungsvertrag, um Arbeitnehmer zum freiwilligen Arbeitsplatzverzicht zu bewegen.


Fachanwaltstipps für Arbeitnehmer: Bietet man Ihnen einen Aufhebungsvertrag an, rate ich dazu, ihn immer zuerst von einem Experten prüfen zu lassen, bevor Sie ihn unterschreiben.


Einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag kann man so gut wie nicht rückgängig machen. Die dort vereinbarten Konditionen müssen Sie regelmäßig hinnehmen, auch wenn Sie nachträglich bemerken, dass ein deutlich besserer Aufhebungsvertrag für Sie mit Hilfe von Verhandlungen erreichbar gewesen wäre.


Mit anwaltlichem Beistand lässt sich die Zeugnisnote regelmäßig verbessern, oft auf die Note Eins. Arbeitgeber bieten nach Verhandlungen meist deutlich höhere Abfindungen an.


Gegen eine betriebsbedingte Kündigung lohnt sich die Kündigungsschutzklage fast immer. Die besten Ergebnisse erreicht man, wenn man einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Klage beauftragt. Wegen der kurzen Fristen sollte man beim Anwalt am besten am selben Tag anrufen, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat.


Das sollten Sie jetzt tun: Schließen Sie so schnell wie möglich eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht ab. Die Versicherung sollte eine kurze Wartezeit haben und von Stiftung Warentest oder Finanztest positiv bewertet worden sein.


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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