Stellenabbau bei Schaeffler? Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Der Automobilzulieferer Schaeffler hat den, sozialverträglichen, Abbau von hunderten Arbeitsplätzen angekündigt, besonders betroffen: der Hauptsitz in Herzogenaurach. Grund sei die schnellere Ausrichtung des Unternehmens auf die E-Mobilität. Das berichtet das Nachrichtenportal inFranken am 09.12.2022. Tipps für möglicherweise betroffene Arbeitnehmer hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Darf ein Großkonzern Arbeitsplätze abbauen, wenn er gleichzeitig Umsatzsteigerungen verbucht, wie Schaeffler das dem Bericht zufolge derzeit tut? 

An sich ist das erlaubt. Um betriebsbedingt kündigen zu dürfen, muss der Arbeitgeber eine unternehmerische Entscheidung gefällt haben, aufgrund derer der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen ist. Der aktuelle wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens spielt dabei regelmäßig keine Rolle.

Schaeffler habe dem Bericht zufolge die unternehmerische Entscheidung getroffen, dass der Konzern sich in Zukunft weniger auf die Entwicklung von Verbrennungsmotoren konzentrieren will, sondern vermehrt auf E-Mobilität. Da die vom berichteten Stellenabbau betroffenen Arbeitsplätze im Tätigkeitsfeld Verbrennungsmotoren angesiedelt sein sollen, wären betriebsbedingte Kündigungen an sich zunächst denkbar.

Nur wird sich Schaeffler nicht komplett vom Verbrennungsmotor verabschieden. Trotz des berichteten Stellenabbaus werden zahlreiche Arbeitsplätze in den dort relevanten Unternehmensbereichen wohl erhalten bleiben.

Kündigungsrechtlich bedeutet das: Schaeffler wird im Fall von betriebsbedingten Kündigungen aller Voraussicht nach eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchführen müssen unter den für eine Kündigung in Frage kommenden Mitarbeitern. Dabei können Fehler passieren, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen könnten.

Fehler kann der Arbeitgeber nicht nur bei der Sozialauswahl machen. Oft scheitert die Kündigung an der Betriebsratsanhörung, die mitunter entweder ganz unterbleibt, oder häufig nur fehlerhaft durchgeführt wird.

Oder die Kündigung ist wegen Verletzung einer anderen arbeitsrechtlichen Vorgabe, etwa aus dem Kündigungsschutzgesetz, angreifbar.

Dennoch könnte sich der wirtschaftliche Erfolg von Schaeffler meiner Meinung nach durchaus auf einen Kündigungsschutzprozess auswirken. Arbeitsrichter könnten diesen als Anlass dafür nehmen, den Arbeitnehmerschutz mehr zu gewichten, und bei knappen Entscheidung eher arbeitnehmerfreundlich entscheiden.

Fachanwaltstipps für Arbeitnehmer: Auch wenn es einen Sozialplan geben sollte: Gehen Sie mit Ihrer Kündigung umgehend zu einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht! Bedenken Sie, dass Sie immer auf den Sozialplan „zurückfallen“ können, auch wenn Sie Kündigungsschutzklage einreichen. Meist lassen sich arbeitgeberseitige Abfindungsangebote anlässlich einer Kündigungsschutzklage verbessern.

Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung mit möglichst kurzer, beispielsweise dreimonatiger, Wartezeit ab! Arbeitnehmer haben mit Rechtsschutzversicherung schlicht mehr vom Verhandlungsergebnis, da sie für die, zumindest erstinstanzlichen, Prozesskosten im Fall einer Deckungszusage nicht selbst aufkommen müssen. Zudem sind rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer regelmäßig in einer besseren Verhandlungsposition vor Gericht, was meiner Erfahrung nach oft zu höheren Abfindungsergebnissen führt.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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