Stellenabbau bei Uniper

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Uniper ist ein Stromerzeuger, der 11.800 Arbeitnehmer in 40 Ländern beschäftigt.

Der Unternehmenssitz von Uniper ist in Düsseldorf.

In Deutschland beschäftigt Uniper ca. 4.000 Arbeitnehmer.

Nach der Übernahme durch den finnischen Versorger Fortum und dem Aus von Kohlekraftwerken will der Düsseldorfer Stromerzeuger Uniper Stellen im Bereich Technologie und Anlagenservice abbauen

700 Arbeitnehmer könnten in Gelsenkirchen ihren Job verlieren.

Davon sollen bei der Uniper Anlagenservice GmbH 420 Arbeitnehmer und  bei der Uniper Technologies GmbH 336 Arbeitnehmer wegfallen.

Darunter befinden sich vor allem Elektriker und Ingenieure.

Weltweit sollen ca. 1.200 Arbeitnehmer eingespart werden.

Uniper führt für den Stellenabbau die schlechte Unternehmensentwicklung und den Unternehmensumbau zu erneuerbaren Energien an.

Die Gewerkschaften IGBCE und Verdi haben fassungslos reagiert und bezeichnen den Schritt als einen Schlag ins Gesicht der Arbeitnehmer.

Die Gewerkschaften kritisieren, dass Sparpläne zwar bekannt waren, aber es zu keinen Gesprächen mit Arbeitnehmervertretern vor Ort gekommen sei.

Die Forderung nach einer sozialen Lösung für die Arbeitnehmern wird vorangestellt.

Auch politisch wird der Stellenabbau kritisiert; so hat sich die Oberbürgermeisterin von Gelsenkirchen, Karin Welge (SPD) kritisch geäußert und den Verlust von hunderten qualifizierten Arbeitsplätzen als bitter für die Stadt und natürlich noch viel mehr für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezeichnet.

Sie bezeichnete die Pläne von Uniper sind ein harter Schlag für Gelsenkirchen, auch wenn sie wissen, dass die Herausforderungen durch die Energiewende derartige Unternehmensschritte zur Folge haben kann; sie verwies auf die lange Tradition des Unternehmens in Gelsenkirchen.

Noch besteht die Möglichkeit, dass einzelne Bereiche von Uniper verkauft würde und so für einen Teil der Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht.

Ob die Bedingungen dabei gleich bleiben, gilt es abzuwarten.     

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.

Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.

Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:

Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5

Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.

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Foto(s): kanzlei JURA.CC

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