Strafbefehl erhalten: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl?
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Ein Strafbefehl ergeht immer dann, wenn ein Sachverhalt aus Sicht des Gerichts eindeutig ist und es daher eine Hauptverhandlung mit Zeugen für entbehrlich hält. Voraussetzung ist, dass ein Vergehen abgeurteilt werden soll und kein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Mittels Strafbefehl können Geldstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, etc. festgesetzt werden. Hat der Angeklagte einen Verteidiger, darf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, sofern diese zur Bewährung ausgesetzt wird.
Ein Strafbefehl geht Ihnen in einem gelben Umschlag zu, denn es handelt sich um eine förmliche Zustellung. Ab dem Zeitpunkt in dem der Strafbefehl in Ihren Briefkasten eingeht haben Sie zwei Wochen Zeit um Einspruch einzulegen!
Macht es Sinn gegen einen Strafbefehl Einspruch einzulegen?
Das sollten Sie in jedem Fall mit einem Verteidiger besprechen. In aller Regel macht ein Einspruch durch einen kompetenten Verteidiger Sinn, denn:
Legen Sie keinen Einspruch gegen den Strafbefehl ein, wird dieser rechtskräftig - was automatisch einen Eintrag in das Bundeszentralregister (BZR) nach sich zieht. Dieser Eintrag ist so lange er nicht wegen Zeitablaufs gelöscht wird für alle deutschen Strafjustizbehörden sichtbar und wird im Falle zukünftiger Straffälligkeit zu Ihren Lasten verwendet. Sofern eine Geldstrafe von 91 Tagessätze oder mehr gegen Sie festgesetzt wird, gibt es nicht nur einen Eintrag im BZR sondern auch im polizeilichen Führungszeugnis.
Wird der Strafbefehl rechtskräftig haben Sie zudem die Strafe (Geldstrafe, bedingte Freiheitsstrafe) und ihre Nebenfolgen (Führerscheinentzug, Führerscheinsperre) zu akzeptieren und müssen für die Verfahrenskosten aufkommen.
Zudem gelten Sie bei Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen als vorbestraft, was nicht nur unschön klingt, sondern aufgrund des Eintrags im polizeilichen Führungszeugnis auch gravierende Folgen für Ihre Zukunft haben kann.
Was kann ich bei einem Einspruch gegen den Strafbefehl gewinnen?
Das kommt auf den Fall und Ihren Verteidiger an. Werden Sie freigesprochen gibt es selbstverständlich weder eine Strafe noch einen Eintrag in irgendeinem Register. Sie tragen selbstverständlich auch keine Verfahrenskosten. UND: Ihre Anwaltskosten werden vom Staat übernommen, d.h. Sie bekommen diese erstattet.
Gibt der Fall einen Freispruch nicht her, lässt sich die Geldstrafe in aller Regel reduzieren. Auch über Fahrverbote und ihre Dauer lässt sich vor Gericht reden.
Was sollte ich tun wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?
Empfängern von Strafbefehlen biete ich eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an.
Melden Sie sich dazu unter 0159 06126610. Es lässt sich immer etwas machen!
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