Strom-/Gas-Vertrag der Energy2day GmbH kündigen widerrufen anfechten - auch wenn Abschlag oder Preis zu hoch ist!

  • 2 Minuten Lesezeit

Probleme mit einem Strom- oder Gas-Vertrag der Energy2day GmbH?


Haben auch Sie ein Problem mit zu hohen Abschlagszahlungen oder Preiserhöhung der Energy2day GmbH?

Erhalten Sie trotz Aufforderung keine Abschlussrechnung von der Energy2day GmbH?

Oder wollen Sie sich mit Widerruf, Kündigung oder gar Anfechtung von einem unliebsamen Vertrag mit der Energy2day GmbH lösen, haben aber Schwierigkeiten hierbei?


Gerne prüfen wir die Ihnen zustehenden Möglichkeiten. Zu nennen sind hier etwa die Möglichkeit, dass der Vertrag wegen Verstoßes gegen Formvorschriften des EnWG nichtig ist und somit ggf. ein sofortiger Austritt aus dem Vertrag möglich ist.

Auch sind etwaige Preiserhöhungen auf Transparenz und Verständlichkeit zu prüfen – bei Preiserhöhungen besteht ferner u.U. ein Sonderkündigungsrecht.

Sofern Verbraucherschutzrechte nicht oder nicht rechtskonform umgesetzt worden sind, können ebenso Widerrufsmöglichkeiten oder gar eine Anfechtungsmöglichkeit geprüft werden.



Wie sollten Betroffene reagieren?


Handeln Sie schnell!

Sie sollten sich umgehend anwaltliche Hilfe nehmen, da sonst Fakten geschaffen werden könnten.

Es ist zunächst zu prüfen, ob tatsächlich überhaupt ein neuer Vertrag zu Stande gekommen ist und der alte Vertrag von Ihnen wirksam gekündigt worden ist.

Im Falle eines sog. Cold-Calls gilt es zu prüfen, ob Sie überhaupt hätten angerufen werden dürfen. Insoweit könnte Ihnen auch zukünftig ein Unterlassungsanspruch gegen den Anrufer zustehen. Zudem kann über datenschutzrechtliche Auskunfts-, Löschung- und Schadensersatzansprüche zugunsten des Betroffenen nachgedacht werden.

Bei einem derartigen Vertrag per Telefon oder E-Mail sowie über das Internet abgeschlossen handelt es sich grundsätzlich um ein Fernabsatzgeschäft, weshalb ein etwaiger Vertrag binnen einer Frist von 14 Tagen von Verbrauchern i.d.R widerrufen werden kann. Gegebenenfalls greift zudem eine „verlängerte“ Widerrufsfrist, wenn nicht ordnungsgemäß belehrt wurde.



Wir helfen Ihnen!


Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Ich stehe Ihnen als direkter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular unter https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt/#formular

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


(Stand: Oktober 2023)




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