Studienplatzklagen für Sommersemester 2018

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Auch zum letzten Studiensemester konnten mehrere Studienplatzklagen erfolgreich in der Kanzlei Schuback abgeschlossen werden und die Mandanten nun ihr Wunschfach – sofort, ohne lange Wartesemester – studieren.

Bei einer Studienplatzklage, die ein Eilverfahren ist, wird in einem hoch komplexen Verfahren geprüft, ob die von der Hochschule genannten freien Studienplätze korrekt berechnet wurden, oder ob weitere als frei verdeckte noch aufgedeckt werden können. Da die Abiturientenzahlen stetig steigen, erhöht sich der Andrang auf die verfügbaren Studienplätze stetig. In jedem Semester sind dabei die Erfolgschancen stets wieder neu. Hat eine Studienplatzklage Erfolg, spart sich der Bewerber damit oftmals eine Wartezeit von mehreren Semestern auf seinen Wunschstudiengang.

So konnten auch in der letzten Studienplatzklagesaison u. a. in Studiengängen wie Lehramt, Erziehungswissenschaften und weiteren geisteswissenschaftlichen Fächern erfolgreich eingeklagt werden. Gegenüber dem von den Hochschulen zur Verfügung gestellten und als vorhandene Kapazitäten bezeichneten Studienplatzangeboten konnten zusätzliche Studienplätze für die Mandanten aufgedeckt und eingeklagt werden.

Für das Sommersemester 2018 beginnen in der Kanzlei jetzt die Verfahren und Studienplatzklagen, da die Hochschulen nun die Ablehnungsbescheide versendet haben bzw. aktuell versenden.

Wir empfehlen, sich frühzeitig zu melden, um keine Fristen zu versäumen und alle Chancen zu wahren.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Iris Schuback, Hamburg


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