Subaru Rückrufaktion: Diesel sind manipuliert

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Dieselskandal: Auch Subaru hat getrickst

Der Dieselskandal besteht darin, dass vielen Herstellern sog. unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen werden konnten. Abschalteinrichtungen sind versteckte Softwareprogramme, die die Abgasreinigung in Temperaturfenstern ("Thermofenster") oder unter anderen Umständen massiv herunterregeln, ohne dass der Motorschutz oder die Sicherheit es erfordern. Oft veranlasst die Software im Prüfstand eine veränderte Motorsteuerung, so dass gesetzeskonforme Emissionen vorgegaukelt werden („Schummelsoftware“). 

Der Dieselskandal schien lange Zeit nur deutsche Hersteller zu betreffen. Viele vermuteten, dass ausländische Hersteller ebenso getrickst haben. Zu Recht, wie sich anhand von Subaru zeigt.

Amtliche Rückrufe für Subaru-Modelle

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat auch bei Subaru unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden. Für die betroffenen Modelle wurden verpflichtende Rückrufe erlassen. Subaru hat Software-Updates aufzuspielen, mit denen die unzulässigen Abschalteinrichtungen beseitigt werden. Es geht um Modelle mit 2.0 Hubraum und bestimmten Genehmigungsnummern („e1…“):

Subaru             Impreza, Subaru XV                 Euro 6W           e1*2007/46*0597*06 – 08

Subaru             Legacy, Outback                       Euro 6W           e1*2007/46*1320*00 - 02

Die Genehmigungsnummer steht im Fahrzeugschein.

Der Code der Rückrufaktion lautet 202007 oder 202107.

Subaru gerät auch wegen anderer Modelle in Kritik. Die britische Consumers' Association, Verbraucherschutzorganisation, testet regelmäßig, ob Fahrzeuge die Grenzwerte einhalten. Von 153 seit 2012 getesteten Diesel-Modellen verfehlen im Alltag 95 Prozent die Stickoxid-Vorgaben der EU, so die Organisation. Der Subaru Forester steht dabei auf Rang 2 der schmutzigsten Diesel.

Weiterhin hat die in Luxemburg zuständige Behörde SNCH verdächtige Einrichtungen zur Reduzierung der Wirksamkeit des Systems zur Abgasrückführung (AGR) bei dem Subaru Forester festgestellt.

Subaru            Forester                                    Euro 6               e1*32007/461305*04  

Es ist also abzusehen, dass das KBA weitere Rückruf-Bescheide erlassen wird.

Experten gehen letztlich ohnehin davon aus, dass praktisch alle Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 6b unzulässige Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster aufweisen, was bedeutet, dass auch allen Besitzern Ansprüche zustehen.

Auf das Software-Update wird leider kein Verlass sein. Softwareupdates, mit denen unzulässige Abschalteinrichtungen beseitigt werden, haben Berichten zufolge Leistungsverluste, ein verändertes Fahrverhalten und schnelleren Verschleiß zur Folge. Viele Subaru-Besitzer berichten insbesondere von Problemen mit Ölverdünnung und verrußten Partikelfiltern.

Unter dem Strich sehen sich Besitzer von Subaru-Modellen höheren Wertverlusten und technischen Problemen ausgesetzt. Und das, obwohl insbesondere die Dieselfahrzeuge immer als wertstabil und zuverlässig galten.

EuGH C-100/21: Diesel-Besitzern steht Schadensersatz zu

Unabhängig von den Fahrzeugen, die amtliche Rückrufe treffen, dürfte nahezu jedes Fahrzeug einen sog. "Thermofenster" haben. Das KBA weigerte sich lang, Thermofenster als rechtswidrig einzustufen, aber der EuGH zwang es dazu (C-128/20 u.a.).

Nun hat der EuGH zusätzlich entschieden, dass das bloße Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung für einen Schadensersatz ausreicht (C-100/21). Das stellt einen großen Fortschritt dar, da die deutsche Rechtsprechung bisher für einen Klageerfolg den Nachweis einer Betrugsabsicht verlangte. Das hat sich jetzt geändert. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in Abkehr zur bisherigen Rechtsprechung entschieden (VIa ZR 335/21), dass Dieselfahrer Anspruch auf Geldentschädigung haben, auch wenn keine Betrugsabsicht bewiesen wird. Die Entschädigung soll bis zu 15% des Kaufpreises betragen.

Subaru haftet daher vielen Besitzern auf Schadensersatz. Bei Vorliegen einer amtlich festgestellten Abschaltvorrichtung (siehe oben) dürften jedenfalls sehr gute Chancen bestehen. 
Aber auch in anderen Fällen wird Subaru nicht darum herumkommen zuzugeben, wenigstens Thermofenster verwendet zu haben.

Der Schadensersatzanspruch bei bewiesener Betrugsabsicht umfasst dagegen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer. Vor Gericht kann bei positivem Verlauf des Prozesses auch ein Vergleich geschlossen werden, bei dem der Kläger eine Ausgleichszahlung erhält und den Wagen behalten kann.

Ein Prozessrisiko besteht natürlich dennoch. Rechtsschutzversicherungen treten in der Regel ein und sollten auch in Anspruch genommen werden.

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