„Superblitzer“ Nr. 2 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Einsatz

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Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat aufgerüstet und macht seit diesem Jahr mit zwei sogenannten „Superblitzern“ Jagd auf Raser.

Was ist ein Superblitzer?

Anders als der Name impliziert, verfügt das Gerät nicht über Superkräfte. Nüchtern betrachtet ist es das vielfältig einsetzbare Geschwindigkeitsmessungs- und Rotlichtüberwachungssystem POLISCAN FM 1 des Herstellers Vitronic. Das Gerät ermittelt die Geschwindigkeit von in Bewegung befindlichen Objekten mittels Laserpuls-Laufzeitmessung. Es tastet durch Laserpulse den Fahrbahnbereich ab und detektiert aufgrund von Strahlenreflexion die Fahrzeuge. Mittels der reflektierten Strahlen kann das Gerät die Bewegungsgeschwindigkeit errechnen. Überschreitet das Objekt die voreingestellte Geschwindigkeit, löst die Kamera aus und dokumentiert den Geschwindigkeitsverstoß. Das System kann sowohl mobil (bspw. in einem stehenden Fahrzeug oder auf einem Stativ) oder stationär (bspw. in einer „Designsäule“) eingesetzt werden.

Enforcement-Trailer

Das Gerät kann und wird mittlerweile in einem Spezialanhänger, dem sogenannten Enforcement-Trailer, verwendet. In der Presse wird der Anhänger samt Messgerät gerne als Superblitzer bezeichnet. Die Funktionsweise bleibt jedoch gleich. Der wesentliche Vorteil für die Bußgeldstellen und Ordnungsämter dürfte der teilmobile bzw. teilstationäre Betrieb sein. Üblicherweise erfolgen mobile Geschwindigkeitsmessungen (Fahrzeugeinbau, Stativ etc.) nur stundenweise. Der Messbedienstete stellt das Messfahrzeug ab oder richtet die Messstelle für den Stativbetrieb ein und baut alles nach einer gewissen Zeit ab. Der Anhänger ermöglicht, das Messgerät für einen längeren Zeitraum an einem Standort zu belassen. Der Vorteil gegenüber dem rein stationären Einsatz liegt auf der Hand: Der Autofahrer kann sich dennoch nicht auf eine bestimmte Messstelle einstellen und seine Fahrweise anpassen.

Der daraus resultierende Vorteil scheint immens zu sein. Anders lässt sich nicht erklären, dass der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge einen weiteren Enforcement-Trailer im Einsatz hat. Ein weiterer Vorteil dürfte der Schutz gegen Vandalismus sein. Das Messgerät ist in dem Anhänger gegen Einwirkung von wütenden Autofahrern bestens geschützt. Er verfügt sogar über ein Video-Alarm-System und eine Löschanlage.

Verteidigungschancen?

Man könnte meinen, dass der Superblitzer die Chance auf eine erfolgreiche Verteidigung gegen den Geschwindigkeitsverstoß schmälert. Das Gegenteil ist der Fall: Die Anforderungen an den Messbediensteten erhöhen sich durch den Anhänger. Er muss sich nun nicht nur an die Bedienungsanleitung des Messgeräts, sondern auch an die Anleitung für den Enforcement-Trailer halten, um eine korrekte Messung durchzuführen. Allein die Bedienungsanleitung des Herstellers umfasst 84 Seiten.

Durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann überprüft werden, ob sich der Messbedienstete an die Herstellervorgaben gehalten hat und die Messung verwertet werden kann.


[Detailinformationen: RA Philipp Burchert, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Telefon 0351 80718-68, burchert@dresdner-fachanwaelte.de] 


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