SWK Bank - Darlehensvertrag von Auxmoney: Klage der CreditConnect GmbH abgewiesen!

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Das Landgericht Zwickau hat durch Urteil vom 29. Juli 2021, 4 O 787/18, eine Klage der CreditConnect GmbH aus Düsseldorf abgewiesen. Die beklagte Darlehensnehmerin wurde von Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff vertreten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hintergrund des Verfahrens war ein Darlehensvertrag, den eine Verbraucherin, vermittelt über die auxmoney GmbH, mit der SWK Bank (vollständige Firma: Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH) abgeschlossen hatte. Der Effektivzinssatz des Darlehensbetrages betrug 19,19 % p.a.

Die auxmoney GmbH hat lange Zeit damit geworben, dass sie private Darlehensnehmer mit privaten Darlehensgebern zusammenbringt und auf diese Weise individuell passende Kredite vermittelt. Das mag auch der Ursprung des Geschäftsmodells gewesen sein. Seit etlichen Jahren wird das Geschäft jedoch von institutionellen Investoren dominiert. Manche Darlehensverträge, die von Auxmoney vermittelt und der SWK Bank durchgeführt werden, weisen ausgesprochen hohe Zinssätze auf. Die CreditConnect  GmbH, welche personell mit Auxmoney verflochten ist, wird bei derartigen Verträgen zur Geltendmachung von Forderungen eingeschaltet.

Nachdem der Darlehensvertrag wegen rückständiger Raten gekündigt worden war, hatte die CreditConnect GmbH Klage auf den offenen Saldo erhoben, mit der Behauptung, sie sei zur Geltendmachung der Forderung ermächtigt worden.

Seitens der Darlehensnehmerin wurde die Berechtigung zur Geltendmachung der Forderung bestritten. Die CreditConnect GmbH hat trotz eines entsprechenden Hinweises des Gerichts nicht vorgetragen, für welche Darlehensgeber sie die Forderungen geltend macht.

Der Umstand, dass die CreditConnect GmbH sich im Ergebnis geweigert hat, die oder den Darlehensgeber offenzulegen, bestärkt nach Auffassung von Rechtsanwalt Dethloff den Verdacht, dass es sich bei den Darlehensgebern häufig nicht um Privatpersonen handelt, wie nach dem ursprünglichen Geschäftsmodell offenbar vorgesehen, sondern um institutionelle Investoren.

Im Ergebnis hat das Gericht die Klage bereits wegen des unsubstantiierten Vortrags der Klägerin abgewiesen. Es hat u.a. wörtlich ausgeführt:


„Die Klägerin hat es unterlassen hier Roß und Reiter zu benennen, also einlassungsfähigen Vortrag überhaupt zu liefern.

Entsprechendes gilt für die Behauptung der Prozessführungsbefugnis. Diese ist ebenfalls substantiiert bestritten. Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, über das behauptete Recht einen Prozess (für die) richtige Partei im eigenen Namen zu führen, ohne dass eine eigene materiell-rechtliche Beziehung zum Streitgegenstand vorzuliegen braucht.

Die Klägerin macht vorliegend ein fremdes Recht, nämlich das Recht von irgendwelchen Anlegern im eigenen Namen geltend und beruft sich auf die Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft.

Der als Nachweis vorgelegte Mustervertrag ist eben nur ein Mustervertrag und stellt gerade keinen Nachweis da, dass einzelne Investor in dieser Sache die Klägerin auch beauftragt hat.“


Auf die von der Beklagten vorgetragene sittenwidrige Überteuerung kam es bei der Entscheidung des Gerichts danach nicht mehr an. Die Frage der Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit wurde von dem Gericht deshalb ausdrücklich offengelassen.

Im Ergebnis muss die Darlehensgeberin nach dem Urteil des Landgerichts kein Geld an die CreditConnect GmbH zahlen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff hat bereits wiederholt Erfolge im Zusammenhang mit Darlehen der SWK Bank erzielt. Darlehensnehmer, die einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, der ungewöhnlich hohe Zinsen aufweist, sollten diesen anwaltlich prüfen lassen, bevor sie Zahlungen auf den Darlehensvertrag leisten. Rechtsanwalt Dethloff bietet Betroffenen von derartigen Darlehensverträgen eine kostenfreie Ersteinschätzung an.



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