Takestor AG - das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft ist eröffnet worden

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Die heutige Takestor AG, die in den vergangenen 20 Jahren unter unterschiedlichen Namen wie Balz Concept AG, BAF AG und auch Akestor AG firmiert hat, hat im August 2014 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Gießen hat nunmehr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Takestor AG eröffnet (AG Gießen, Az. 6 IN 89/14), zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Tim Schneider bestellt.

Diejenigen Personen, denen Ansprüche gegen die Takestor AG zustehen, müssen nunmehr handeln:

Die betroffenen Gläubiger sind gehalten, zügig ihre Forderungen durch Anmeldung zur Insolvenztabelle geltend zu machen, um bei späteren Ausschüttungen aus der Insolvenzmasse nicht leer auszugehen. Die Insolvenztabelle wird vom Insolvenzverwalter geführt. Deshalb sind Forderungsanmeldungen dort und nicht beim Insolvenzgericht einzureichen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06. November 2014 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Gläubiger der Takestor AG können beispielsweise diejenigen Anleger sein, die sich einst an der Balz AG beteiligt und diese Beteiligung bereits gekündigt haben, ohne jedoch jemals ein Abfindungsguthaben erhalten zu haben.

Es können auch Schadensersatzansprüche im Raum stehen, die zur Insolvenztabelle angemeldet werden können, sofern diese nicht eventuell verjährt sind.

Sofern Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Forderungen beauftragen möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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