TARGOBANK-Betrug: Vorsicht vor falschen Bankmitarbeitern – So holen Sie Ihr Geld zurück!
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Stuttgart/Frankfurt, April 2025 – Immer mehr Bankkunden werden Opfer einer neuen Welle von Betrugsfällen im Online-Banking.
Die Täter geben sich dabei telefonisch als Mitarbeiter namhafter Banken – etwa der TARGOBANK – aus, täuschen technische Probleme oder Sicherheitsvorfälle vor und bewegen ihre Opfer dazu, selbst Überweisungen an Dritte auszuführen. Die Geschädigten verlieren dabei nicht selten Beträge im vier- oder gar fünfstelligen Bereich.
Was vielen Betroffenen nicht bekannt ist: Auch wenn die Überweisung formal mit einer gültigen TAN autorisiert wurde, besteht in vielen Fällen dennoch ein Anspruch auf Erstattung gegenüber der Bank.
„Diese Fälle sind rechtlich keineswegs eindeutig“, erklärt Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart. „Denn wenn die Autorisierung durch Täuschung erlangt wurde, fehlt es oft an einer rechtswirksamen Zustimmung des Kontoinhabers. Dann liegt rechtlich gesehen keine autorisierte Zahlung vor.“
Die meisten Banken – wie jüngst in einem aktuellen Fall gegen die TARGOBANK – lehnen eine Erstattung unter Verweis auf die angebliche Selbstveranlassung der Überweisung ab. Sie ignorieren dabei, dass sie selbst durch mangelhafte Sicherheitsmechanismen oder fehlende Warnsysteme zur Entstehung des Schadens beigetragen haben könnten.
Rechtsanwalt Eser empfiehlt daher, solche Fälle nicht auf sich beruhen zu lassen:
„Wir erleben regelmäßig, dass Banken unter anwaltlichem Druck bereit sind, Erstattungen zu leisten – insbesondere wenn der Sachverhalt sauber aufbereitet ist und frühzeitig rechtliche Schritte eingeleitet werden.“
Über Rechtsanwalt Eser – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Erfahrung. Spezialisierung. Durchsetzungskraft.
Seit über 21 Jahren bin ich als Rechtsanwalt schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Im Jahr 2004 gründete ich meine eigene Kanzlei in Stuttgart und habe seither bundesweit zahlreiche Mandanten – sowohl Verbraucher als auch Unternehmen – in komplexen finanzrechtlichen Auseinandersetzungen erfolgreich vertreten.
Bereits 2009 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart der Titel Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verliehen – als einer der ersten Anwälte im süddeutschen Raum mit dieser Spezialisierung.
Ich berate und vertrete Mandanten in folgenden Kernbereichen:
Schadensersatz bei Anlagebetrug und Fehlberatung
Rückabwicklung von Kapitalanlagen, Genussrechten und Nachrangdarlehen
Verteidigung und Durchsetzung von Rechten im Wertpapierhandel und bei Kreditverträgen
Verfahren gegen Banken, Finanzvermittler und Emittenten
Verfahren vor Zivilgerichten, Schlichtungsstellen und Ombudsleuten
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung und Geltendmachung von Rechten bei systematischem Betrug, insbesondere über digitale Finanzplattformen, Scheinvermittlungen und strukturierte Schadensfälle – wie zuletzt im Fall der angeblichen Reichberg Finanz & Handels AG.
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich seit 2011 Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, unterrichte Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Kapitalmarktrecht und bilde zukünftige Führungskräfte im Finanzsektor mit aus.
Als Fachanwaltskanzlei mit über 21 Jahren Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir Anlegern bundesweit zur Seite. Wir bieten eine fundierte Erstprüfung der Beteiligung nebst Einschätzung der Erfolgsaussichten – klar, verständlich und zielgerichtet.
Unverbindliche Ersteinschätzung und Kontakt:
Kanzlei Eser Law
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
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Web: www.eser-law.de
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