Tattoo kann Grund für eine Kündigung sein: Aktuelles Urteil

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Aktuelle Entscheidung: Ein Lehrer verstößt mit verfassungsfeindlichen Tattoos gegen seine arbeitsvertragliche Pflichten. Eine deshalb ausgesprochene Kündigung ist rechtens, so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz. Was bedeutet das Urteil für tätowierte Arbeitnehmer, beziehungsweise für solche, die ein Tattoo in Betracht ziehen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Mit seiner Entscheidung senkt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Voraussetzungen für eine Kündigung wegen eines Tattoos mit verfassungsfeindlicher Symbolik (Aktenzeichen: 8 Sa 1655/20).

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Berlin die Kündigung noch für unwirksam gehalten, weil aufgrund eines anhängigen Strafverfahrens unklar gewesen sei, ob sich der Arbeitnehmer mit seiner Tätowierung strafbar gemacht habe.

Auf die Strafbarkeit komme es aber nicht an, so das Landesarbeitsgericht. Die Kündigung sei unabhängig vom Ergebnis der strafrechtlichen Verfolgung wirksam, weil der Arbeitnehmer mit den Tattoos verfassungsfeindliche Kennzeichen zur Schau gestellt habe.

Die Kündigung sei rechtens, weil man die Eignung des Arbeitnehmers für den Lehrerberuf allein durch seine Tattoos berechtigterweise anzweifeln könne.

Denn: Durch die rechtsradikale, verfassungsfeindliche Symbolik seiner Tattoos – ein von den Nazis im Dritten Reich verwendeter Kampfspruch, eine „Wolfsangel“ und eine „schwarze Sonne“ – musste der Eindruck entstehen, dass der Arbeitnehmer die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnt beziehungsweise dagegen protestiert, und sich damit gegen ein Wertesystem stellt, für das er sich als Lehrer eigentlich einsetzen müsste.

Arbeitnehmertipp: Erkundigen Sie sich nach dem Sinngehalt eines Tattoo-Motivs, bevor Sie es sich auf Ihre Haut stechen lassen. Und fragen Sie sich: Welche Botschaft senden Sie mit dem Tattoo aus? Genauer: Wie kommt Ihr Tattoo bei Ihrem Arbeitgeber, bei Kollegen und bei Kunden Ihres Unternehmens an? Halten Sie Abstand zu rechtsradikalen und verfassungsfeindlichen Inhalten, und auch zu potentiell sexistischen und gewaltverherrlichenden Motiven. Auch letztere können dazu geeignet sein, einem die Eignung für einen bestimmten Beruf abzusprechen – und eine Kündigung unter Umständen rechtfertigen.

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