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TaylorWessing: Berechtigungsanfrage für FC Bayern München

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Die Anwaltskanzlei TaylorWessing schreibt im Auftrag der FC Bayern München AG Onlinehändler wegen angeblich unzulässigem Verkauf nicht lizensierter Artikel bei eBay-Auktionen an. Bei dem Schreiben, das uns kürzlich vorgelegt wurde, handelt es sich nicht um eine Abmahnung, sondern um eine Berechtigungsanfrage.

In der Berechtigungsanfrage heißt es, dass die FC Bayern München AG Inhaberin der Unionsmarken „FC Bayern München“ und dem Zeichen „FC Bayern“ sei. Die Verwendung dieser Marken sei nur zulässig, soweit es sich entweder um originale, d. h. vom FC Bayern München selbst in den Verkehr gebrachte Ware handelt, oder eine Lizenzvereinbarung mit dem FC Bayern zur Markennutzung vorliegt. Der FC Bayern habe ein Angebot unseres Mandanten entdeckt, auf dem er in eBay womöglich in unerlaubter Weise Markenzeichen des FC Bayern München nutze, obwohl hierfür unter Umständen die erforderliche Einwilligung fehle. Es stehe der Verdacht einer Markenrechtsverletzung im Raum. Mit der Berechtigungsanfrage wird unserem Mandanten die Möglichkeit gegeben, darzulegen weshalb er sich dazu berechtigt sieht, Markenzeichen des FC Bayern München zur Bewerbung seines eBay-Angebots zu nutzen. Hierfür wird eine bestimmte Frist gesetzt. Der Berechtigungsanfrage ist auch bereits eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt, die unser Mandant im Falle des Vorliegens einer Markenrechtsverletzung unterzeichnen könne.

Was ist eine Berechtigungsanfrage im Gegensatz zu einer Abmahnung?

Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Abmahnung. Es kann gewissermaßen von einer „Vorstufe“ zu einer Abmahnung gesprochen werden. In einer Berechtigungsanfrage werden nämlich noch keine Ansprüche geltend gemacht, sondern es wird nur der Sachverhalt erforscht. Bei einer „richtigen“ und rechtzeitigen Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage kann verhindert werden, dass hohe Anwaltskosten erstattet werden müssen!

Wie sollte man auf eine Berechtigungsanfrage am besten reagieren?

Wir raten davon ab, die der Berechtigungsanfrage beiliegende vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Vielmehr sollte durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zunächst überprüft werden, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Beachten Sie bitte, dass eine einmal abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung eine sehr lange Geltungsdauer und Bindungsfrist hat. Das vorschnelle Unterzeichnen ohne vorherige Überprüfung der Angelegenheit kann insofern einen Nachteil für den Angeschriebenen bedeuten.

Häufige Frage: Woran erkenne ich klassischerweise eine Berechtigungsanfrage?

An der wort- oder inhaltsgleichen Passage, die wie folgt lautet: „Zur Prüfung weiterer Schritte bitten wir Sie bis zum … mitzuteilen, aus welchem Grunde Sie sich für berechtigt halten, das betreffende Verhalten an den Tag zu legen“

Unser Tipp: Geltendmachung von Anwaltskosten vermeiden!

Wird eine berechtigte Abmahnung ausgesprochen, ist der Abgemahnte regelmäßig dazu verpflichtet, die Anwaltskosten, die für den Ausspruch der Abmahnung entstanden sind, zu erstatten. Bei einer Berechtigungsanfrage besteht kein Kostenerstattungsanspruch. Wird daher nach einer Berechtigungsanfrage unverzüglich ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufgesucht und beauftragt und gibt dieser je nach Sachlage eine vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, kann die gegnerische Anwaltskanzlei keine Rechtsanwaltskosten von Ihnen fordern!

Wenn Sie daher ebenfalls eine Berechtigungsanfrage erhalten haben, kontaktieren Sie uns schnellstmöglich. Unsere Anwaltskanzlei hat in den vergangenen Jahren eine hohe vierstellige Anzahl an Abmahnungen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, wie Wettbewerbs- oder Markenrecht erfolgreich bearbeitet und hiergegen verteidigt. Wir stehen daher auch Ihnen bei Erhalt einer Abmahnung kompetent und mit unserem großen Erfahrungsschatz zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach zunächst völlig unverbindlich und im Rahmen einer Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung kostenfrei. 

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates


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