te Solar Sprint: UDI, Keller und te Management – unverschämtes oder gar unmoralisches Angebot?

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„Ein unmoralisches Angebot von Stefan Keller“ titelt investmentcheck.de, die Stiftung Warentest nennt es ein „unmoralisches Angebot (jeweils 06.05.2019).

Wie dieses Angebot jedoch genau aussehen soll, erschließt sich nicht unmittelbar.

Was mit etwaigen bislang erhaltenen Zinsen geschieht ist bspw. aus hiesiger Sicht nicht recht klar, insbesondere auch im Falle einer Insolvenz.

Klar ist allerdings, dass „sämtliche sonstigen Ansprüche und Rechte des Anlegers aus und im Zusammenhang mit dem Abschluss des Nachrangdarlehens (...) gegenüber der Emittentin und allen Dritten“ übertragen werden sollten, also auch Ansprüche bspw. gegen den Vertrieb wie die UDI Beratungsgesellschaft mbH (vgl. § 1 Abs. 2 Lit. d, der „Vereinbarung über teilweisen Forderungskauf“).

Unter dem Deckmantel eines altruistischen Lösungsvorschlages versucht offenbar Herr Stefan Keller Anlegern zugunsten seiner te Management (zu den Verflechtungen vgl. auch https://www.anwalt.de/rechtstipps/udi-beratungsgesellschaft-mbh-neuer-gesellschafter-alter-bekannter_152189.html) nicht nur die Teil-Rückzahlungs- und Zinsforderungen gegen die Emittentin, sondern auch sämtliche Ansprüche gegen Dritte, u. a. die – ebenfalls von Herrn Keller und einem weiteren Geschäftsführer geleitete – UDI Beratungsgesellschaft mbH abzukaufen, wohl um diese aus der Schusslinie zu nehmen.

Vor dem Hintergrund, dass UDI mit „Pressetext vom 21.12.2018“ mitteilte (Hervorhebungen durch mich), 

Die te management Gruppe (Aschheim/München) hat große Teile der UDI-Gruppe (Roth/Nürnberg) vom Gründer und bisherigen Alleingesellschafter Georg Hetz übernommen.“

lässt sich diese Bemühung auch ohne Weiteres nachvollziehen.

Fazit

Anleger sehen sich in derartigen Fällen nicht selten dem möglichen Verlust ihrer Investition gegenüber.

Doch sie sollten sich nicht grundsätzlich abhalten lassen, ihre Investitionen zurückzufordern.

Mit derartigen Fällen beschäftigt sich Rechtsanwalt Rainer Lenzen von der Kanzlei für Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht – Rechtsanwalt Rainer Lenzen bereits seit Jahren, er vertritt geschädigte Anleger, außergerichtlich wie auch in gerichtlichen Verfahren.

Nicht selten kommt es auch zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, regelmäßig sind die Verfahren jedoch nicht vor Eintritt der zivilrechtlichen Anspruchsverjährung abgeschlossen.

Ansprüche der Anleger in solchen Zusammenhängen sind differenziert zu prüfen und können sich beispielsweise gegen die Gesellschaft (Emittentin) selbst, aber auch gegen Berater bzw. Beratungsunternehmen, Vermittler oder andere Personen wie Gründer oder auch Gesellschafter, Hintermänner, die Geschäftsführung, ggfs. Treuhänder oder auch Wirtschaftsprüfer richten.

Die Vertragsbedingungen und Darstellungen der Anbieter sollte ein mit den Themen vertrauter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, nicht selten sind dort Anhaltspunkte zu finden, auf deren Grundlage die Investition rückabzuwickeln ist.



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