Tecxos GmbH und brandt.legal Abmahnung erhalten? Kostenlose Ersteinschätzung

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Diesmal berichten wir über eine Abmahnung von der Tecxos GmbH und brandt.legal Rechtsanwälten wegen wettbewerbswidrigen Inverkehrbringens von KN95 Schutzmasken.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von brandt.legal und der Tecxos GmbH erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt und Spezialisten für Wettbewerbsrecht nutzen. Wir kennen den Gegner und können Ihnen eine optimale Beratung und Vertretung anbieten. Wir haben bereits tausende wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bearbeitet und bieten Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung an. Übersenden Sie uns einfach die Abmahnung via E-Mail an info@wd-recht.de und wir melden uns umgehend und für Sie unverbindlich zurück.

 

Abmahnung von Tecxos GmbH und brandt.legal

Gegenstand der aktuellen Abmahnung der Texcos GmbH und brandt.legal ist ein angeblich wettbewerbswidriges Inverkehrbringen von KN 95 Schutzmasken. Es wird behauptet, dass es sich um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb handeln würde. Es werden konkret Verstöße gegen Marktverhaltensregeln gerügt. Dabei werden Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung (EU) 2016/425, das Medizinproduktegesetzes (MPG), das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG), die Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR) sowie die Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV) über den § 3a UWG zu Wettbewerbsverstößen, die im Rahmen von Abmahnungen durch Mitbewerber geahndet werden können.

Es werden daher eine umfangreiche Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 20.000  € gefordert.  Überdies wird – im Wettbewerbsrecht eher untypisch – Schadenersatz verlangt. Dieser wird bereits pauschal berechnet.

 

Wie sollte man auf die Abmahnung von der Texcos GmbH reagieren?

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz raten wir dringend davon ab, die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. 

Eine Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung von 5.0001 € muss nicht akzeptiert werden. Auch die Kostenerstattung sowie eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung sowie Schadenersatz müssen nicht unterzeichnet werden.

Keinesfalls sollte vorschnell eine Unterlassungserklärung – auch keine selbst modifizierte – abgegeben werden. Es wird häufig übersehen, dass die Unterlassungserklärung auch zur Beseitigung noch aufrufbarer Angebote verpflichtet. 

Unsere Expertentipps lauten daher:

  •         Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •         keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •         Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •         Fachanwalt kontaktieren.

 

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Wettbewerbsrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von der Texcos GmbH erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •         erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  •         durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  •         Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  •         unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

 

Weitere Infos den möglichen Reaktionen bei Erhalt einer Abmahnung finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-wettbewerbsrecht/



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