Teilzeit während und nach der Elternzeit

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Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit haben Eltern die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, um Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Hierzu gibt es folgende Regelungen:

Anspruch auf Teilzeit: Eltern haben einen rechtlichen Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit während der Elternzeit auf 15 bis 30 Stunden pro Woche zu reduzieren, sofern das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt.

Antragstellung: Der Antrag auf Teilzeitarbeit muss mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Teilzeittätigkeit schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Der Antrag sollte die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit beinhalten.

Arbeitgeberzustimmung: Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Tut er dies nicht innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung, gilt die Zustimmung als erteilt.

Teilzeitarbeit nach der Elternzeit

Nach der Elternzeit können Eltern weiterhin in Teilzeit arbeiten. Hierzu gibt es die folgenden Regelungen:

Teilzeitanspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Verringerung ihrer Arbeitszeit, wenn sie länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter hat. Der Antrag muss drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit gestellt werden.

Gestaltung der Arbeitszeit: Der Antrag sollte die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit umfassen. Der Arbeitgeber muss die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen, kann sie jedoch aus betrieblichen Gründen ablehnen.

Rückkehr zur Vollzeit: Ein gesetzlicher Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung besteht nicht automatisch. Es ist jedoch möglich, mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

Vorteile der Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit bietet Eltern die Möglichkeit, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Sie ermöglicht es, sich intensiv um die Kinderbetreuung zu kümmern und gleichzeitig im Berufsleben zu bleiben. Dies kann den Wiedereinstieg in eine Vollzeittätigkeit nach der Elternzeit erleichtern und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sichern.

Fazit

Teilzeitarbeit während und nach der Elternzeit ist eine gute Möglichkeit für Eltern, Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und den Antrag rechtzeitig und formal korrekt beim Arbeitgeber einzureichen. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber kann helfen, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Gerne bin ich Ihnen behilflich, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben. 


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