Telekommunikationsunternehmen ignorieren EU-Verordnung zum Daten-Roaming (mobiles Surfen)

  • 1 Minuten Lesezeit

Bei vielen Telekommunikationsunternehmen scheint sich die ab 01. Juli 2010 geltende EU-Verordnung zum Daten-Roaming noch nicht „herumgesprochen" zu haben.

Die Verordnung sieht vor, dass mit sämtlichen Kunden, die sich nicht für eine bestimmte Kostenobergrenze für das mobile Daten-Roaming entschieden haben, eine Obergrenze von 50,00 € zzgl. Mehrwertsteuer als vereinbart gilt. Diese Regelung gilt insbesondere für das mobile surfen im EU-Ausland.

Hat der Kunde 80% dieser Kostenobergrenze erreicht, muss er von seinem Telekommunikationsanbieter hierüber informiert werden. Wird die Obergrenze zu 100% erreicht, muss die Datenverbindung unterbrochen werden. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Roaming Verbindung durch ausdrückliche Einwilligung weiter zu nutzen.

In der anwaltlichen Beratungspraxis wird immer wieder festgestellt, dass die EU-Verordnung von den Telekommunikationsunternehmen missachtet wird. Die Datenverbindungen werden nicht unterbrochen und es wird nach Volumen abgerechnet.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Krischan David Lang

Beiträge zum Thema