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Terminsache: Widerruf alter Immobilienkredite nur noch bis zum 21.06. möglich

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Immobilienkredite, die zwischen September 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden, können nur noch bis zum 21. Juni widerrufen werden. In vielen Fachanwaltskanzleien wird es kurzfristig vor Fristablauf keine Termine zur Prüfung und Beratung mehr geben.

Wir sagen Ihnen, was Sie jetzt noch tun können, um die Frist nicht zu versäumen:

  1. Prüfen Sie, ob ein Widerruf in Ihrem Fall sinnvoll und möglich ist. Auf unserer Internetseite www.anwalt-leverkusen.de stellen wir ein kostenlos downloadbares E-Book bereit, das Ihnen ggf. eine erste Hilfe sein kann.
  2. Widerrufen Sie nachweisbar. Am besten schicken Sie den Widerruf per Einschreiben. Falls Sie ihn der Bank an einem der letzten Tage vor Ablauf der Frist 21.06. faxen, sollten Sie unbedingt den Sendebericht als Beweismittel verwahren. Rechnen Sie mit überlasteten Fax-Leitungen bei einigen Banken.
  3. Rechnen Sie nicht damit, dass Sie jetzt noch einen Termin bei einem Fachanwalt bekommen können.
  4. Sorgen Sie dafür, dass Sie eine Anschlussfinanzierung kurzfristig bekommen könnten. Es kann passieren, dass Sie Ihren Kredit kurzfristig innerhalb von 30 Tagen ablösen müssen, wenn die Bank Ihren Widerruf akzeptiert.
    Bei bereits abgelösten Darlehen ist das natürlich nicht nötig.
  5. Die meisten Banken akzeptieren den von Ihnen erklärten Widerruf nicht. Melden Sie sich dann bei einem Fachanwalt für Bankrecht, der solche Fälle schon wiederholt bearbeitet hat.

Wenn Sie vor Ablauf der Frist 21.6. keinen Termin mehr bei einem qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bekommen können, was leider nicht unwahrscheinlich ist, nutzen Sie unsere auf unserer Kanzlei-Homepage kostenlos downloadbare Praxishilfe: https://www.anwalt-leverkusen.de/faelle/kredit-widerruf.html. Das kann eine fachanwaltliche Beratung nicht ersetzen, ist aber für viele Kreditkunden schon sehr nützlich gewesen.



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