Terra USD (UST)/Luna: Schaden/Klage prüfen! Anwaltsinfo

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Der Einbruch des sog. Stablecoin Terra USD (UST) und des sog. Luna-Coin lässt Anleger mit hohen Verlusten zurück, nachdem der algorithmische Stablecoin Terra USD (UST) zeitweise unter 0,20 US-Dollar fiel  und die sog. Terra USD (UST) und Luna-Token somit teilweise praktisch wertlos geworden waren, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin betroffene Anleger hinweist.

Terra konnte dabei die Parität zum US-Dollar nicht mehr halten und der Terra-"Stablecoin", dessen Absicht es war, einen festgelegten Wert zu haben, verlor damit rapide an Wert, der komplexe Algorithmus konnte den Coin nicht vor dem Absturz bewahren.

Nun sollte eine neue Version der verknüpften Terra-Blockchain und mit ihr Luna 2.0 gelauncht werden, jedoch ist der neue Luna-Token inzwischen Medienberichten zufolge (z.B. standard.de vom 30.05.2022) massiv abgestürzt von teilweise ca. über 20 € auf nur noch unter 10 €.

Es bleibt abzuwarten, wie hier die weitere Entwicklung vorangeht, trotzdem überlegen viele Anleger, ob sie nicht Schadensersatzansprüche wegen ihrer Verluste geltend machen können.

Denn Terra USD (UST) sollte ein sog. Stablecoin sein, d.h., besonders wertstabil sein, was nicht der Fall war, wie sich nun heraus stellte

Hier könnten Anleger z.B. eventuelle Schadensersatzansprüche z.B. gem. § 826 BGB prüfen, sofern sich hier Hinweise auf unerlaubte Handlung etc. ergeben sollten, aber auch z.B. gegen die Herausgeberin der Kryptowährungen, sofern diese falsch beworben worden wären, denn bei Terra USD (UST) handelte es sich z.B. nur um einen algorithmischen Stablecoin, der nicht durch US-Dollar hinterlegt war.

Auch gegen Kryptowährungshandelsbörsen könnten Anleger Schadensersatzansprüche prüfen, z.B. ob überhaupt die erforderliche Erlaubnis zum Handeln der Kryptowährungen vorlag.

Hier wäre schon zu prüfen, ob nicht z.B. eine Erlaubnis zum Handeln von "Securities", also Wertpapieren, erforderlich gewesen wäre.

Auch in Fällen, in denen eine Krytobörse z.B. die Risiken als gering eingestuft hätte oder das Investment als "sicher" gegenüber den Anlegern angegeben hätte, könnten Schadensersatzansprüche geprüft werden, z.B. gem. § 280 BGB.

Auch bei Gegnern, die im Ausland ansässig sind, können Anleger immer prüfen, ob nicht z.B. eine Klage im Inland am Wohnsitz des Verbrauchers z.B. aufgrund des sog. "Verbrauchergerichtsstandes" in Betracht kommt.

Anleger, die beim Terra UST/Luna-Crash Geld verloren haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Anleger- und Verbraucherschutz tätig sind und können unverbindlich ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen.



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