Testamentsvollstreckung – Streit um das Erbe vermeiden

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Mit Ihrem Testament möchten Sie dafür sorgen, dass Ihr Nachlass so verteilt und behandelt wird, wie Sie es festgelegt haben. Wenn Sie davon ausgehen müssen, dass es zwischen den Erben bei der Umsetzung Ihres letzten Willens oder der Verteilung des Nachlasses zu Auseinandersetzungen kommen kann, ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille tatsächlich beachtet wird. 

Damit können Sie u. a. dafür sorgen, dass bestimmte Vorgaben auch gegen den Willen der Erben durchgesetzt wird. So können Sie zum Beispiel verfügen, dass ein Haus oder Grundstück im Familienbesitz bleibt und nicht veräußert werden soll. 

Streit vermeiden durch zweifelsfreie Anweisungen

Eine wichtige Voraussetzung gibt es bei jedem Testament, wenn Sie Streit zwischen den Erben vermeiden möchten: Benennen Sie den oder die Erben namentlich und geben Sie detaillierte und zweifelsfreie Anweisungen, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Aufgrund allgemeiner Formulierungen kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen, die dann oft zu langen Rechtsstreitigkeiten führen. Ein Beispiel: die Formulierung „derjenige, der mich bis zu meinem Ende pflegt, soll Alleinerbe sein“ führt regelmäßig zu Streitigkeiten, denn wenn es um das Erbe geht, haben nachher alle gepflegt. Und die Schwierigkeit besteht für den Testamentsvollstrecker darin, dass auch er denjenigen oft nicht zweifelsfrei bestimmen kann.

Aufgaben und Vergütung des Testamentsvollstreckers konkret festlegen

Auch die Aufgaben des Testamentsvollstreckers sollten Sie konkret festlegen. Auch er muss genau wissen, was er zu tun hat und kann dann auch zweifelsfrei gegenüber den Erben agieren. In der Regel ist es Aufgabe des Testamentsvollstreckers, den Nachlass zu verwalten, die Auseinandersetzung zwischen den Miterben durchzuführen und die Formalien zu erledigen. Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet gegenüber den Erben Rechenschaft für sein Tun abzulegen. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten, können die Erben vor dem Nachlassgericht gegen ihn vorgehen.

Für die Vergütung des Testamentsvollstreckers gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Es ist daher sinnvoll, diese im Testament festzulegen. Die Höhe der Vergütung richtet sich regelmäßig nach der Höhe des Nachlasses und dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang bei der Abwicklung. 

Wer kann Testamentsvollstrecker werden?

Prinzipiell kann jeder Testamentsvollstrecker werden. Zunächst ist es natürlich wichtig, dass die Person, die Sie zum Testamentsvollstrecker einsetzen, über jeden Zweifel erhaben ist, da er fremdes Vermögen verwaltet. Da der Testamentsvollstrecker sehr oft steuerliche und juristische Kenntnisse haben muss, ist es sinnvoll, jemanden einzusetzen, der über diese Kenntnisse verfügt, also einen ausgebildeten Testamentsvollstrecker oder Rechtsanwalt.

Minderjährige Erben und Behindertentestament 

Sinnvoll ist die Testamentsvollstreckung auch, wenn die Erben minderjährig sind oder wenn sie zu unerfahren in der Nachlassabwicklung sind. Auch wenn ein Kind behindert ist, bietet sich die Testamentsvollstreckung an, um zu verhindern, dass der Erbteil des behinderten Kindes an den Staat fällt.

Wie Sie sehen, ist die Testamentsvollstreckung ein probates Mittel, mit dem sichergestellt wird, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne abgewickelt wird. 

Gerne stehe ich Ihnen bei der Erstellung Ihres Testamentes mit Rat und Tat zur Seite. 

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