The Foreigner – Waldorf Frommer Abmahnung

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Berichten zur Folge mahnt derzeit die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen des Films „The Foreigner“ ab.

Der Film handelt inhaltlich vom zurückhaltenden Restaurantbesitzer Quan (Jackie Chan). Quan musste in seinem Leben bereits unendliches Leid erfahren. In London hoffe er gemeinsam mit seiner Tochter auf einen Neuanfang – bis diese bei einem hinterhältigen Bombenattentat ums Leben kommt.

Was wird von Ihnen verlangt?

Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung setzt Waldorf Frommer ein Schadensersatz in Höhe von 700,00 EUR an sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00 EUR. Für das Anbieten des Films „The Foreigner“ verlangt Waldorf Frommer mithin 915,00 EUR pro Film.

Konkret bezieht sich der Vorwurf darauf, dass der Abgemahnte den Film zum Download bereitgestellt haben soll. Adressat der Abmahnung ist dabei stets der Inhaber des Internetanschlusses, da es eine tatsächliche Vermutung dafür gibt, dass der Anschlussinhaber auch die behauptete Rechtsverletzung begangen haben soll. Als Abgemahnter sollte man auch davon ausgehen, dass tatsächlich jemand den Film über den ermittelten Anschluss angeboten hat.

Daher sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist. Ansonsten kann dies Kosten für eine nicht auszuschließende Klage verursachen. Eine Haftung entfällt aber meist, wenn andere, wie z. B. Partner, Kinder und Mitbewohner, den Film zum Download bereitgestellt haben.

In keinem Fall sollten Sie daher die vorformulierte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben und zurückschicken, da dies vom Abmahner nicht selten als Schuldanerkenntnis gewertet wird.

Dagegen sollten Zahlungen nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen.

Wie können Sie auf die „The Foreigner”-Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.


Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzleiwebsite.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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