Thermofenster in Dieselmotoren unzulässig - Fachanwalt rät zur Klage wegen EuGH Urteil

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Das höchste europäische Gericht (EuGH) hat am 14.07.2022 zu dem Aktenzeichen C-128/20 entschieden, dass die Abschalteinrichtung "Thermofenster" in Dieselmotoren unzulässig und damit verboten ist.

Mit seinem Urteil vom 21.03.2023 in der Rechtssache C-100/21 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun weiterhin festgestellt, dass im Dieselskandal getäuschte Dieselbesitzer wegen des unzulässigen Thermofensters einen Schadensersatzanspruch gegen die Autohersteller haben.


Was das für Sie als Dieselbesitzer bedeutet, erklärt Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt Patrick Balduin.

Zusammenfassung:

  • EuGH erklärt Thermofenster für unzulässig
  • Nahezu alle Dieselmotoren der letzten 10 Jahren verwenden das Thermofenster
  • Dieselbesitzer nahezu aller Automarken können Ihr Auto an den Hersteller zurückgeben
  • Betroffen sind Gebraucht - und Neuwagenkäufe der letzten 10 Jahre
  • der damals gezahlte Kaufpreis minus einer angemessenen Kilometerzahlung muss der Hersteller an Sie erstatten


Haftung aller Autohersteller wegen EuGH Urteil


Der EuGH entschied zwar "nur" zu Dieselmotoren, welche bei Volkswagen, Seat, Skoda und Audi verbaut wurden.

Allerdings hat er grundsätzlich festgestellt, dass das Thermofenster in nahezu allen Situationen unzulässig ist und damit nicht verbaut werden durfte, um die Abgase der Dieselautos zu reinigen.

Brisant ist, dass nahezu alle Autohersteller in den letzten 10 Jahren dieses Thermofenster einbauten.


Entscheidung zum Dieselskandal 2.0 wurde von Fachanwälten erwartet


Die Aussagen der höchsten europäischen Richter verwundern Fachanwälte für Verkehrsrecht nicht. Wir haben bereits seit Jahren in Schadensersatzprozessen damit argumentiert, dass das Thermofenster ein weiterer Betrug gegenüber Dieselbesitzern ist.

Dies deshalb, weil das Thermofenster nur bei Außentemperaturen funktioniert, die es in Deutschland nur wenige Wochen im Jahr gibt.

Die meiste Zeit des Jahres wurden die Abgase deshalb gar nicht gereinigt, weil die Außentemperaturen entweder zu hoch oder zu niedrig waren.

Dieser Funktionsweise hat der EuGH jetzt eine klare Absage erteilt und nimmt alle Dieselhersteller in die Pflicht.

Damit steht auch fest, dass nicht einmal das VW Software Update, welches die erste Manipulation beseitigen sollte, etwas taugt.

Was bedeutet das EuGH Urteil für Dieselbesitzer?


In der mündlichen Verhandlung haben die Richter klargestellt, dass diese verbotene Abgasreinigung dazu führt, dass betroffene Dieselbesitzer ihren schmutzigen Diesel an Hersteller oder Verkäufer zurückgeben dürfen.

Wir führen seit Jahren eine Vielzahl an Schadensersatzprozessen und wissen, dass nach Rückgabe des Fahrzeugs circa das doppelte bis dreifache des Marktwerts erstatten werden.

Je weniger Kilometer Sie mit dem Fahrzeug selbst gefahren sind, desto höher ist die Schadensersatzsumme.

Brisant ist das EuGH Urteil auch deshalb, weil der Bundesgerichtshof bislang eine Haftung wegen Verwendung des Thermofenster in vielen Fällen verneinte.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Balduin geht davon aus, dass der BGH seine Rechtsprechung nunmehr ändert und auch eine Vielzahl laufender Verfahren wieder sehr hohe Erfolgsaussichten genießen.


Klagen im Dieselskandal 2.0


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Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte


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