Ticket-Abzocke mit überteuerten/gefälschten Tickets auf eBay oder viagogo.de – wir helfen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Ticket-Abzocke im Internet? Wir helfen unzufriedenen Fans nach Ticketkauf auf eBay oder viagogo.de.

Ausverkaufte Konzerte und überteuerte (Schwarzmarkt-)Tickets. In den letzten Jahren hat dieses Phänomen erheblich zugenommen und immer mehr enttäuschte Fans berichten von „Ticketabzocke“ bei sogenannten Zweitanbietern wie viagogo und Co. 

Wie enttäuschte Fans handeln können, erfahren Sie hier.

Die Masche

Schon nach wenigen Minuten sind Konzerte von beliebten Stars wie Helene Fischer, Rammstein oder Ed Sheeran auf offiziellen Verkaufsplattformen wie eventim.de ausverkauft. 

Danach boomt der Ticketverkauf auf sogenannten Zweitanbieter-Plattformen wie viagogo.de. Für viele Fans wirken diese Portale aufgrund der Aufmachung wie offizielle Verkaufsportale, tatsächlich handelt es sich dabei um „Marketingplattformen für Tickets“, auf denen Privatleute/Händler ihre Tickets an andere Fans weiterverkaufen können, wobei die Preisgestaltung gänzlich frei ist. Die Plattformen verdienen über Provisionen an den Ticketverkäufen. Es handelt sich somit bei viagogo und Co. um bloße „Handelsplattformen“ wie z. B. eBay. 

Dabei geschieht es oft, dass Händler gezielt ein großes Kontingent an Konzertkarten nur zum Zwecke des Weiterverkaufs erwerben. Die Händler warten dann bis das Konzert ausverkauft ist, um die erworbenen Tickets sodann zu einem erhöhten Preis (teilweise für weit mehr als das Doppelte/Dreifache) zu verkaufen.

Um diesem Treiben Einhalt zu gebieten, sind manche Stars dazu übergegangen, Karten nur noch personalisiert zu verkaufen. Gleichwohl werden derartige personalisierte Tickets weiterhin auf derartigen Plattformen angeboten, mit der Folge, dass Fans Tickets zu horrenden Preisen erwerben und ihnen am Tag des Konzertes kein Einlass gewährt wird, da sie sich nicht als die auf dem Ticket ausgewiesene Person identifizieren können. So beispielsweise bei den Konzerten von Ed Sheeran geschehen, bei welchem zahlreichen Berichten nach mehr als 10.000 Tickets für ungültig erklärt wurden. 

Vielen Fans ist bei dem Erwerb der Tickets gar nicht bewusst gewesen, personalisierte Tickets zu erwerben. Ein entsprechender Hinweis ist regelmäßig nicht vorhanden.

Zudem besteht die Gefahr über Plattformen gefälschte Tickets zu erwerben, da es keine Echtheitsprüfung der Tickets gibt.

Andere Fans berichten uns wiederum, dass sie für viel Geld Tickets einer teuren Kategorie (Sitzplatz Rang) gekauft, aber nur Tickets einer günstigeren Kategorie (Stehplatz) erhalten hätten. 

Problematisch ist bei einem derartigen Ticketkauf im Internet, dass es kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt, da dieses für Veranstaltungen – wie Konzerte – nicht besteht. Es ist somit schwer sich im Nachhinein von einem überteuerten Ticketkauf wieder zu lösen.

Was können betroffene Fans tun?

Grundsätzlich dürfte es ratsam sein, Tickets nur bei offiziellen Verkaufsportalen zu erwerben und dem überteuerten Zweitmarkt keine Chance zu geben.

Sollten Sie gleichwohl in die teure Ticket-Falle getappt sein, ist anwaltlicher Rat hilfreich.

Es gibt unterschiedliche Ansatzpunkte für eine Verteidigung bzw. zur Geltendmachung von Ansprüchen. Die Erfolgsaussichten sind dabei vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Es könnte z. B. zu prüfen sein, ob der Ticketanbieter überhaupt zum Weiterverkauf von personalisierten Tickets berechtigt gewesen ist, insbesondere wenn dies ohne entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung und die Gefahr keinen Einlass zu erhalten geschieht.

Wenn Sie nicht die Karten bekommen, die Sie eigentlich gekauft und bezahlt haben, z. B. Stehplatzkarten statt Sitzplatzkarten, so stehen Ihre Verteidigungschancen gut, da dann eine mangelhafte Vertragserfüllung vorliegt.

Zudem hat das Landgericht Hannover in einem Urteil Anfang des Jahres festgestellt, dass der Verkauf von Konzerttickets zu einem Preis mehr als 25 Prozent über dem Normalpreis in bestimmten Fällen wettbewerbswidrig sein kann. 

Es bleibt somit zu prüfen, ob dies auch in Ihrem Fall zutrifft.

Zu beachten ist weiter, dass z. B. viagogo seinen Sitz in der Schweiz hat. Es könnte somit zu vollstreckungsrechtlichen Problemen bei der Durchsetzung von Ansprüchen kommen, welchen besser mithilfe eines Anwalts zu begegnen sein dürften.

Wir helfen Ihnen!

Wenden Sie sich gerne mit Ihrem Fall an uns für eine Ersteinschätzung. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand Oktober 2019



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