Warnung vor Abänderung von alten Timeshare-Verträgen durch Betreibergesellschaften (Unternehmer)

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Sehr geehrte Inhaber von Timeshare-Rechten,

in der Zwischenzeit haben mich sehr viele Hilferufe erreicht, sodass es notwendig ist, vor den Betreibergesellschaften/Verkäufern von Timeshare-Anlagen zu warnen, die eine Abänderung von alten Timeshare-Verträgen unter dem Deckmantel einer angeblich kostenfreien Anpassung z.B. der Mitgliedszertifikate versuchen. Tatsächlich werden Sie dies teuer bezahlen.

Aufgeschreckt durch eine Fülle von Urteilen des spanischen höchsten Gerichtes, dem Tribunal Supremo, zu erfolgreichen Klagen von „Timeshare-Käufern“ (vielfach auch Timeshare-Rechteinhaber oder Owner genannt) auf Rückabwicklung von nach dem 07.01.1999 geschlossenen Timeshare-Verträgen in Spanien (Inkrafttreten des Timeshare-Gesetz 42/98, Derecho de aprovechamiento por turno de bienes inmuebles de uso turístico, Régimen transitorio de la Ley 42/1998 vom 15.12.1998 setzte u. a. die europäische Richtlinie um, also die EU-Richtlinie 94/47 / EG des Rates vom 26. Oktober, Ref. DOUE- L-1994-81628), kommen die Betreibergesellschaften zurzeit wieder auf neue Ideen.

Diese Branche überlegt nun, wie sie „ihre Pfründe noch retten kann“ und versucht mit allen Taktiken, die bisherigen Verträge einseitig zum Nachteil der Käufer, die mit ihrem jetzigen Vertrag noch eine Rückabwicklung geltend machen könnten, abzuändern. Dabei müssen sich die Käufer eines Timeshare-Rechtes zurzeit 1/50 des Kaufpreises pro Kalenderjahr der Nutzungsmöglichkeit anrechnen lassen.

Die bisherigen Urteile sehen vor, dass Timeshare-Rechteinhaber flexibler Wochen die Rückabwicklung geltend machen können. Gleiches gilt für die Rechteinhaber, die zwar ein bestimmtes Apartment zu einer bestimmten Zeit nutzen können, aber zu einer Nutzung von mehr als 50 Jahren verpflichtet wurden.

Um die Klagemöglichkeit der damaligen Timeshare-Rechteinhaber nun einzuschränken, gehen die Unternehmer (also die damaligen Verkäufer des Timeshare-Rechtes) sogar dazu über, nun alten Kunden neue Verträge unter zu schieben, z.B. unter dem Deckmantel einer angeblich kostenfreien Anpassung des Mitgliederzertifikats. Dabei soll das Mitgliedszertifikat meist ein Nachweis darüber sein, wer der Inhaber des Timeshare-Rechtes ist. Einige Timeshare-Unternehmen verlangen für diese Änderung des Mitgliedszertifiaktes zum Teil sogar gesonderte Gebühren.

Mit Anschreiben, dass die Unternehmer diese Änderung des Mitgliedzertifikats nun kostenlos vornehmen würden, versuchen sie alte Timeshare-Rechteinhaber zu ködern und einen stark veränderten Vertrag unter zu schieben, mit dem niemand rechnet. Denn tatsächlich geht es nicht um den Verkauf des Rechtes, sondern nur darum, dass der bisherige Rechteinhaber eine weitere Person wie beispielsweise den Ehemann oder die inzwischen erwachsenen Kinder ebenfalls als Rechteinhaber erfassen lassen möchte. Tatsächlich wird jedoch ein neuer Vertrag untergeschoben, der wesentlich schlechtere Konditionen vorsieht.

Manche Unternehmer wollen nicht einmal die Möglichkeit gewähren, den Vertrag vor der Leistung der Unterschrift zu lesen bzw. in Ruhe prüfen lassen zu können und verweisen stattdessen auf die Möglichkeit des Widerrufs. Andere Unternehmer gehen hin und versuchen, trotz der Niedrigzinsphase bei Verzug 18 % Zinsen pro Kalenderjahr bei verspäteter Zahlung von Betriebskosten zu generieren, eine Enteignung nach einem Jahr nicht bezahlter Betriebskosten vorzunehmen oder gar ein Vorkaufsrecht zu ihren eigenen Gunsten über diesen geänderten Vertrag zu erlangen, ohne selbst irgendeine Besserung zugunsten der Timeshare-Rechteinhaber zu leisten.

Es gibt auch Unternehmer, die versuchen, mehrere dieser Alternativen gleichzeitig umzusetzen. Der Ideenreichtum der Unternehmer ist quasi unerschöpflich, hat jedoch einheitlich nur ein Ziel: Die damals geschädigten Timeshare-Wohnrechteinhaber sollen keine Möglichkeit bekommen, für die damals gezahlten Beträge ein finanzielles Äquivalent zu erlangen, wenn sie sich aus dem Vertrag lösen wollen und sei es über die Rückabwicklung des alten Vertrages, statt eines von dem Unternehmer vertraglich angekündigten Wiederverkaufsprogramms, welches nie durchgeführt wurde.

Es wird daher dringend gewarnt vor solchen Angeboten. Auch wenn Sie kein Interesse an einer Rückabwicklung des Vertrages haben, sollten Sie sich Ihrer Rechte bewusst sein und gegebenenfalls prüfen lassen, welche Möglichkeiten Sie jetzt haben und welche durch eine angeblich kostenfreie Anpassung von Zertifikaten mit untergeschobenen Verträgen verloren gehen bzw. wie sich dies auf Ihre jetzt noch bestehenden Rechte auswirken wird.

Rechtsanwältin Stahl empfiehlt hier in jedem Fall eine Einzelfallprüfung.

Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie auch in den weiteren Rechtstipps von Rechtsanwältin Stahl:

Gibt es die Hoffnung auf Rückabwicklung alter Timeshare-Verträge in Spanien?

Zahlt die Rechtsschutzversicherung für die Rückabwicklung alter Timeshare-Verträge?

Warnung vor Firmen, die unaufgefordert die Rückabwicklung von Timeshare-Verträgen anbieten



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