Gibt es die Hoffnung auf Rückabwicklung alter Timeshare-Verträge in Spanien?

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Timeshare oder Timesharing ist ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag. Manche nennen dies auch Ferienwohnrecht, Teilzeitwohnrecht, Teilzeiteigentum, Teilnutzungsrecht oder Wohnnutzungsrecht. Hierdurch verschafft oder verspricht ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht, für die Dauer von mehr als einem Jahr (a. F. 3 Jahre) ein Wohngebäude mehrfach für einen bestimmten oder bestimmbaren Zeitraum zu Übernachtungszwecken zu nutzen.

Trotz aller Warnungen, die früher schon vorhanden waren (Modell kann nicht funktionieren, unkalkulierbare Kosten etc.) gibt es nicht nur die Verbrauchergruppe, die sich zeitnah aus den Verträgen befreien will. Manche haben sich mit diesem Modell arrangiert, z. B. weil sie damals die Kosten des Rechtsanwaltes scheuten oder die Fristen für den Widerruf vielleicht schon abgelaufen waren. Es gibt aber auch Timeshare-Rechteinhaber, für die die Vorstellung von dem Modell „Urlaub lebenslang“ eine lange Zeit passend gewesen ist und die gerne immer wieder an derselben Stelle Urlaub machen wollten. Doch diese ursprüngliche Lebensplanung kann sich schnell aufgrund neuer Lebensverhältnisse ändern. Die Kinder, für die die Anlage zur Nutzung ebenfalls gedacht war, haben kein Interesse oder keine finanziellen Mittel diesen Urlaubsort zu erreichen. Die Betriebskosten sind rasant gestiegen und sind nicht mehr mit den eigenen Einnahmen zu bezahlen. Die Vermietung der Ferienwochen ist nicht oder nur schwer möglich und es müssen immer wieder Zuzahlungen über die eigenen Einnahmen erfolgen zur Deckung der Differenzen zwischen Betriebskosten und Einnahmen aus der Vermietung. Der Ehegatte oder Lebenspartner, mit dem diese Urlaubswochen genutzt wurden, ist verstorben und alleine dort hinzureisen schmerzt zu sehr. Manchmal besteht auch kein Interesse mehr an der Nutzung, z. B. weil der Urlaubsort aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht mehr erreichbar oder die Interessen haben sich geändert.

Wenn es keine attraktiven Angebote für den Wiederverkauf der Wochen gibt, ist die Frage nach Lösungsmöglichkeiten aus den Verträgen, die zum Teil lebenslänglich dauern, umso wichtiger.

Das höchste spanische Zivilgericht in Madrid, das Tribunal Supremo - Sala de lo Civil - hat am 15.01.2015 zum Teil Timeshare-Verträge für null und nichtig erklärt, weil die Vertragslaufzeit nicht dem bei Vertragsschluss gültigen spanischen Timeshare-Gesetz 42/98 vom 05.01.1999 entsprach und bei flexiblen Wochen keine Zuordnung zu einer bestimmten Wohneinheit erfolgte (so die Gerichtsverfahren 774/2014 und 830/15; betroffen war hier Anfi Sales S.L.). Dieses Timeshare-Gesetz 42/98 (Derecho de aprovechamiento por turno de bienes inmuebles de uso turístico. Régimen transitorio de la Ley 42/1998 vom 15.12.1998) setzte u.a. die europäische Richtlinie, also die EU-Richtlinie 94/47 / EG des Rates vom 26. Oktober (Ref. DOUE- L-1994-81628) in spanisches Recht um. Die Richtlinie dient dem Schutz der Erwerber von Rechten an Immobilien als Teilzeit-Wohnrechten.

Dies nährt für viele Besitzer die Hoffnung auf Trennung von dem Wohnrecht, welches nur noch als lästige Pflichten aus dem Vertrag wahrgenommen wird.

Rechtsanwältin Stahl empfiehlt hier in jedem Fall eine Einzelfallprüfung.

Fragen, die sich hiermit immer wieder stellen, sind:

  • Kann ich meinen Kaufpreis rückerstattet bekommen?
  • Kann ich vielleicht zusätzliche Beträge erhalten?
  • Oder gibt es vielleicht die Möglichkeit, die Betriebskosten zurückzufordern?

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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