Time-Share in Spanien – Teneriffa (Silverpoint), Anfi (Gran Canaria), Mallorca (Marriott)

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Rechtswidrigkeit der Time-Share-Verträge, Schadensersatz, Befreiung von Servicegebühr

Rückforderung vom Kaufpreis und ungerechtfertigter Anzahlung in doppelter Höhe

Stand: 3.4.2020

Mit der aktuellen Rechtsprechung der obersten spanischen Zivilgerichte können zumindest Time- Share-Verträge, die ab dem Inkrafttreten des Time-Share-Gesetzes, also ab dem Jahre 1998 abgeschlossen wurden, als nichtig und rechtswidrig, rückwirkend aufgelöst werden und der Kaufpreis als auch Instandhaltungszahlungen, soweit nicht genutzt wurde, zurückgefordert werden.

Verbreitet waren die Verkäufe der Time-Share-Rechte auf Gran Canaria (Anfi), Teneriffa (Silverpoint), Mallorca (Marriott) und Malaga.

Das Urteil vom obersten spanischen Zivilgericht vom 23.3.2018 (Vorinstanz: Berufungsgericht Santa Cruz de Tenerife) in Sachen Silverpoint Vacations SL und der rechtswidrig verkauften Mitgliedschaftsrechte Club Paraiso, Resort Properties, bleiben weiterhin die Grundlage fuer jede weitere Klage gegen Silverpoint, die sich nunmehr seit Beginn des Jahres 2020 in Insolvenz befindet, aber dies hindert nicht, den Klageanspruch auf Auflösung des Time-Share-Vertrags (multipropiedad) gegen die Insolvenzmasse geltend zu machen und sich damit von der Last der Servicegebühren zu befreien, der gegenüber keine Leistung mehr zu erwarten ist und zumindest in Höhe der Insolvenzquote eine Schadensersatzforderung durchzusetzen, die sich nach dem Restzeitraum der Nutzungsjahre bis zum 50. Jahr berechnet, und entsprechend anteilig vom Kaufpreis abgezogen wird. Anzahlungen im Zeitraum des Widerspruchsrechtes können als doppelter Schadensersatz geltend gemacht werden.

Jeder Einzelfall ist individuell zu prüfen. Wir stehen Ihnen für die juristische Prüfung zur Verfügung.

Problematisch sind nur noch die Fälle vor dem Jahre 1998, wo in Spanien noch nicht das Time-Share-Gesetz (multipropiedad) galt, hier muss im Zweifelsfall das Verbraucherschutzgesetz aus 1984 und die europäische Richtlinie aus dem Jahre 1994 direkt zur Anwendung herangezogen werden.

Sie können zu Hause Ihren Time-Share-Vertrag prüfen, ob dieser einen dieser Ansatzpunkte enthält.

Der typische Fall ist, dass Sie in Palm Oasis, Anfi oder anderswo ein Nutzungsrecht erworben haben. Sie werden auf der Straße angesprochen, Ihnen wird ein Vertrag, vorgefertigt, zur Unterschrift vorgelegt, ohne jegliches Widerrufsrecht und sofort die Anzahlung verlangt.

Es findet keine Grundbucheintragung statt und die Instandhaltungskosten steigen jährlich an, sodass eine Pauschalreise billiger ist als die Unterhaltung des Apartments und der entsprechenden Nutzungswoche.

Die Vertragslaufzeit wird im Vertrag nicht genannt, genauso wenig wird die die genaue Beschreibung aus dem Grundbuch und die Höhe der Unterhaltungskosten näher bestimmt.

Ein Fall, der Chancen verspricht, dass Sie Ihr Recht bekommen, und den Kaufpreis und die Instandhaltungskosten, zumindest teilweise zurückerhalten und für die Zukunft von deren Zahlung befreit sind.

Die europäische Richtlinie 94/47 ist in Spanien direkt anwendbar.

Es gilt der Verbraucherschutz und das Gesetz aus dem Jahre 1984, das spezifische Verbraucherschutzgesetz der Kanarischen Inseln aus dem Jahre 1995 und das eigentliche Time-Share-Gesetz aus dem Jahr 1998 mit der aktuellen Rechtsprechung – ab dem Jahre 2015 zugunsten des Verbrauchers und Time-Share-Rechte-Besitzers.

Beachten Sie:

  • keine Standardverträge (vorgefertigt), Vertragsparteien klar definiert (keine Scheingesellschaften LTD in Drittländern ohne Bezug zur Immobilie, unklares Vertretungsverhältnis des Verkäufers, nicht identifizierbare Unterschrift etc.)
  • Transparenz und klare Bestimmtheit des Vertragsinhaltes (Nutzungsrecht, Immobilie, Kaufpreis, Laufzeit, Höhe der Instandhaltungskosten)
  • keine aggressiven Verkaufstechniken (Ansprechen auf der Straße, Geschenke etc.)
  • Widerrufsrecht innerhalb von 10 Tagen und entsprechende Belehrung
  • keine Anzahlung in der Widerrufszeit

Letztlich darf der Vertrag nicht nur belastete Klauseln für den Verbraucher aufzeigen, sondern muss verhältnismäßig und ausgeglichen sein.

Die Gerichte in Las Palmas de Gran Canaria, Teneriffa, Mallorca und Madrid haben die Time-Share-Verträge regelmäßig vollständig aufgelöst, wenn der Verbraucher, durch den Time-Share gegen die Moral gerichtet, nur belastet und damit geschädigt wurde.

Der Verbraucher ist dann so zu stellen, als ob der Vertrag niemals abgeschlossen worden wäre, sprich Rückzahlung von Kaufpreis und Unterhaltungskosten.

Hinweis:

Beachten Sie, dass Sie nicht Tauschverträge oder Abtretungsverträge abschließen, mit den Versprechungen, dass Ihre alten Rechte erlöschen und Sie neue günstigere Rechte erwerben. Hier wird die Not der Time-Share-Geschädigten von Geschäftsleuten ausgenutzt und mit Mitteln der arglistigen Täuschung ein „Auflösen“ des bisherigen Vertragsverhältnisses versprochen, doch in Wirklichkeit nur noch ein weiteres Produkt hinzuverkauft.



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