Tipps bei Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Riegl FG21-P

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Das Lasermessgerät Riegl FG21-P ist ein Messgerät für den Handbetrieb (sogenannte „Radarpistole“) und wird durch Polizeibeamte oder Beamte des Ordnungsdienstes im mobilen Einsatz verwendet. Das Gerät wird üblicherweise auf einem Stativ montiert und sodann durch den Messbeamten bedient.

Ein elektronischer Impulsgeber aktiviert auf Kommando in periodischer Folge einen Halbleiterlaser. Dieser sendet daraufhin eine Serie kurzer gebündelter Infrarot-Lichtimpulse aus. Über die Empfangsoptik gelangt ein Teil der vom Ziel reflektierten Echosignale zurück in das Gerät und auf eine Fotodiode. Diese wiederum liefert ein Empfangssignal. Anhand des Zeitintervalls zwischen Sende- und Empfangssignals, und somit der Änderung der Entfernung während der Messung, errechnet das Gerät sodann die die Geschwindigkeit des gemessenen Objekts. Die Geschwindigkeit wird sodann im Display eingeblendet.

Typische Fehlerquellen des Messgeräts sind eine fehlerhafte Ausrichtung und Aufstellung, keine Nullmessung, eine falsche Bedienung oder eine Bedienung durch ungeschulte Beamte. Da kein Messfoto gefertigt wird, kommt der Protokollierung eine große Bedeutung zu, diese ist oftmals nicht ausreichend. Entscheidend ist zudem, dass das Gerät ordnungsgemäß geeicht war.

All dies lässt sich der Ermittlungsakte entnehmen, gegebenenfalls muss ein Sachverständiger mit der technischen Überprüfung der Messung beauftragt werden.

Die Rechtsschutzversicherung (Verkehrsrechtsschutz) trägt in der Regel die Kosten für die anwaltliche Überprüfung der Messung und auch für ein Sachverständigengutachten, wenn dies zur Überprüfung der Messung erforderlich ist.

Wenden Sie sich daher stets nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes an Ihren erfahrenen Verkehrsanwalt. Die insoweit erfahrenen Anwälte der Kanzlei WTB Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne. Wir werden dabei bundesweit für Sie tätig.



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