Tipps bei Geschwindigkeitsmessung mit einem Provida-Gerät im Zivilfahrzeug

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Ein oft durch zivile Einsatzfahrzeuge der Polizei durchgeführte Messung ist die Messung durch Nachfahren und gleichzeitiger Videoaufzeichnung mittels des Systems Provida. Provida steht dabei als Abkürzung für Proof-Video-Data-System. Dabei handelt es sich um ein Gerät, welches fest und versteckt in einem Polizeifahrzeug installiert ist

Man nennt das Gerät landläufig auch „Police-Pilot“, mit diesem kann die Polizei das verfolgte Auto über eine Strecke von mindestens 300 Metern verfolgen und das Geschehen auf Video aufzeichnen und gleichzeitig die Geschwindigkeit oder den Abstand messen. Dies funktioniert sogar bei stehendem ProVida-Fahrzeug.

Die Polizei hat zudem die Möglichkeit, dem Betroffenen unmittelbar nach dem Anhalten die Videoaufzeichnung nebst eingeblendeter Geschwindigkeit vorzuführen, was in der Regel einen großen Eindruck auf die Betroffenen macht. Wir raten dennoch dazu, vor Ort keine Angaben zu machen, die Aussage zu verweigern und keine Bußgelder zu akzeptieren, sondern die Messung im Nachhinein durch einen Anwalt zunächst auf ihre Richtigkeit hin überprüfen zu lassen.

Typische Fehlerquellen sind bei der Messung z.B. eine fehlende Zuordnung des angehaltenen Fahrzeuges (z.B. weil der Sichtkontakt nicht durchgehend gewährleistet war), eine fehlerhafte Bedienung des Gerätes. So dürfen Anfangs- und Endpunkt der Messung nicht vertauscht werden, die Messstrecke muss bestimmte Kriterien erfüllen, die Kameraposition darf nicht verändert werden.

Zudem muss das Gerät im Zeitpunkt der Messung ordnungsgemäß geeicht gewesen sein und die Messbeamten müssen ausreichend geschult gewesen sein. Auch der Tacho des Messfahrzeuges muss geeicht worden sein, bei jedem Reifenwechsel muss eine neue Eichung erfolgen (z.B. Sommer-Winterreifen).

All dies lässt sich der Ermittlungsakte entnehmen, gegebenenfalls muss ein Sachverständiger mit der technischen Überprüfung der Messung beauftragt werden.

Die Rechtsschutzversicherung (Verkehrsrechtsschutz) trägt in der Regel die Kosten für die anwaltliche Überprüfung der Messung und auch für ein Sachverständigengutachten, wenn dies zur Überprüfung der Messung erforderlich ist.

Wenden Sie sich daher stets nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes an Ihren erfahrenen Verkehrsanwalt. Die insoweit erfahrenen Anwälte der Kanzlei WTB Rechtsanwälte helfen Ihnen gern. Wir werden dabei bundesweit für Sie tätig.



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