Tipps für Arbeitnehmer zur betriebsbedingten Kündigung

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung:

Wenn der Arbeitgeber eine wirksame betriebsbedingte Kündigung aussprechen will, muss er beweisen können, dass eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers aufgrund von betrieblichen Erfordernissen nicht mehr möglich ist. Zu solchen betrieblichen Erfordernissen können Umstände wie ein unvermeidbarer Personalabbau aufgrund von Betriebsstilllegungen, Stilllegung von Betriebsteilen, fehlenden Aufträgen, starkem Rückgang von Umsatz, technischer Maßnahmen zur Personaleinsparung, Fremdvergabe (Outsourcing) von Aufgaben, Wegfall von Drittmitteln und unter Umständen sogar Witterungsgründen (Bauunternehmen) zählen.

Arbeitgeber muss Kündigungsgründe beweisen:

Wie beschrieben, ist eine betriebsbedingte Kündigung nur dann wirksam, wenn der Arbeitgeber das Vorliegen der genannten Kündigungsgründe auch beweisen kann. Dabei können sich in Praxis durchaus Probleme ergeben.

Sozialauswahl des Arbeitgebers erforderlich:

Da in der Regel nicht sämtliche Arbeitnehmer gekündigt werden, muss der Arbeitgeber außerdem eine soziale Auswahl zwischen den vergleichbaren Arbeitnehmern durchführen. Der Arbeitgeber muss zunächst alle Arbeitnehmer, die grundsätzlich vergleichbare Tätigkeiten durchführen, herausnehmen. Innerhalb dieser Gruppe muss der Arbeitgeber die einzelnen Arbeitnehmer vergleichen und die am wenigsten schutzwürdigen Arbeitnehmer zuerst kündigen. Kriterien sind Zeitdauer der Beschäftigung (Betriebszugehörigkeit), Lebensalter, Familienstand und Unterhaltspflichten. Aber auch Schwerbehinderungen und Betriebsratszugehörigkeiten muss der Arbeitgeber berücksichtigen. Dabei kann eine Menge schieflaufen.

Häufigster Fehler - unzureichende Betriebsratsanhörung macht die Kündigung unwirksam:

Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören. Hier sind eine Menge Formalien und Fristen einzuhalten. Macht der Arbeitgeber einen Fehler bei der Betriebsratsanhörung, ist die Kündigung in jedem Fall unwirksam.

Fehler des Arbeitgebers zur Erzielung einer hohen Abfindung nutzen:

Insgesamt ist das vom Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung zu beachtende Verfahren extrem kompliziert. Hierbei werden häufig Fehler gemacht. Dementsprechend zahlen Arbeitgeber bei einer Klage gegen eine betriebsbedingte Kündigung regelmäßig hohe Abfindungen, um den Arbeitnehmer loszuwerden. Voraussetzung für die Erzielung einer möglichst hohen Abfindung ist auch hier, dass ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Fachanwalt oder Rechtsanwalt möglichst viele Fehler im Verfahren findet und den Arbeitgeber dann im Kündigungsschutzverfahren unter Druck setzt.

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Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Ratgebers „Arbeitsrecht“ der Stiftung Warentest.

08.02.2016

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