Das Trennungsjahr im Rahmen der Scheidung
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Scheitern der Ehe
Wenn sich Ehegatten scheiden lassen möchten, muss die Ehe gescheitert sein. Das Familiengericht scheidet die Ehe auf Antrag, wenn es festgestellt hat, dass die Ehe gescheitert ist. Die Ehe ist dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und prognostisch für die Zukunft nicht mehr erwartet werden kann, dass die Ehegatten die Lebensgemeinschaft wiederherstellen. Die Ehescheidung bestimmt sich nicht nach dem Verschuldensprinzip, sodass es grundsätzlich unerheblich ist, wer an dem Scheitern der Ehe eine Schuld trägt (beispielsweise aufgrund der Verletzung der ehelichen Treuepflicht). Das geltende Scheidungsrecht orientiert sich nur an dem Zerrüttungsprinzip. Das Scheitern der Ehe kann auf einem gemeinsamen Willensentschluss oder einem einseitigen Willensentschluss eines Ehegatten beruhen.
Für das Getrenntleben ist weiterhin objektiv die häusliche Trennung, subjektiv der Wille zumindest eines Ehegatten, die häusliche Gemeinschaft nicht wiederherzustellen, und ferner die Ablehnung der ehelichen Lebensgemeinschaft notwendig. Dies kann durch eine häusliche Trennung wie beispielsweise einen Umzug in eine andere Wohnung oder eine Trennung von Tisch und Bett innerhalb des Haushalts erfolgen sowie durch die Auflösung des ehelichen Bindungswillens und die Abkehr vom Eheleben.
Das Trennungsjahr
Für eine Ehescheidung ist, abgesehen von Härtefällen, zwingend zuvor das Trennungsjahr einzuhalten. Das Trennungsjahr stellt eine Überlegungsfrist für die Ehegatten dar und soll übereilte Ehescheidungen verhindern. Das Trennungsjahr kann nicht durch eine einvernehmliche Vereinbarung verkürzt werden. Das Trennungsjahr beginnt mit der häuslichen Trennung und endet nach Ablauf eines Jahres. Der Scheidungsantrag darf kurz vor Ablauf des Trennungsjahres (ca. einen Monat vorher) beim Familiengericht gestellt werden, da das Trennungsjahr in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht abgelaufen sein muss.
Neubeginn des Trennungsjahres nach Versöhnungsversuch
Während des Trennungsjahres ist ein Versöhnungsversuch von Ehegatten mit Kindern nicht selten. Das Trennungsjahr dient schließlich gerade dem Zweck, dass den Ehegatten eine Versöhnung offensteht, wenn diese sich wieder vertragen. Das Trennungsjahr wird nicht unterbrochen, wenn die Versöhnungsdauer weniger als drei Monate beträgt. Nach gefestigter Rechtsprechung beginnt das Trennungsjahr aber nach Ablauf einer Versöhnungszeit von mehr als drei Monaten anschließend erneut, sodass nach Ablauf von drei Monaten der Versöhnung das Trennungsjahr erneut zwölf Monate abgewartet werden muss, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann.
Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
Vor Ablauf des Trennungsjahres kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn ihre Fortsetzung für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Unzumutbarkeit für den antragstellenden Ehegatten muss sich darauf beziehen, den Zustand der gescheiterten Ehe noch bis zum Ablauf des Trennungsjahres ertragen zu müssen. Die Gründe müssen in der Person des anderen Ehegatten liegen. Diese müssen dem Gericht gegenüber detailliert dargelegt und nachgewiesen werden.
Gründe für eine unzumutbare Härte können darstellen:
Körperliche Gewalt und Tätigkeiten gegen den antragstellenden Ehegatten und die Kinder
Sexueller Missbrauch an dem antragstellenden Ehegatten und/oder den Kindern
Schwere Beleidigungen und Drohungen, auch unter Alkoholeinfluss
Psychische Unterdrückung und daraus resultierende gesundheitliche Erkrankungen
Ein Ehebruch oder Homosexualität stellen nicht ohne Weiteres einen Grund für eine Härtefallscheidung dar. Es müssen stets besondere weitere Umstände hinzukommen, wie beispielsweise der Ehebruch über Jahre hinweg mit mehreren unterschiedlichen Partnern und dadurch bedingte psychische Erkrankungen des antragstellenden Ehegatten. Ebenfalls müssen die Gesamtumstände in Bezug auf etwaige negative Auswirkungen des Verhaltens auf das Wohl von Kindern berücksichtigt werden, um einen Härtefall festzustellen.
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Rechtstipps zu "Trennungsjahr" | Seite 17
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24.05.2013 Rechtsanwalt Robin Schmid„… Antwort auf die häufigsten Fragen geben. Trennung, Trennungsjahr und Ausnahmen Grundsätzlich kann eine Ehe erst nach dem Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden. Gerechnet wird ab …“ Weiterlesen
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21.03.2013 Rechtsanwalt Elmar Hörnig„… für die Scheidung des Paares ist dann nach Schweizer Familienrecht eine zweijährige Trennungszeit im Unterschied zum einjährigen Trennungsjahr nach deutschem Recht. Sofern beide Ehegatten …“ Weiterlesen
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20.02.2013 Rechtsanwalt Max Postulka„… sich scheiden zu lassen. Ein Scheidungsantrag kann regelmäßig erst nach Ablauf eines Jahres (Trennungsjahr) beim Familiengericht gestellt werden. Für die Beantragung der Scheidung besteht Anwaltszwang …“ Weiterlesen
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07.01.2013 Rechtsanwalt Robin Schmid„1. Ablauf des Trennungsjahres, Scheidungsantrag einreichen Wenn Sie seit ca. einem Jahr getrennt von Ihrem Partner gelebt haben, können Sie über einen Rechtsanwalt - zwingend vorgeschrieben - kurz …“ Weiterlesen
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27.11.2012 Rechtsanwältin Bianca Geiß„Verwirkung des Ehegattenunterhaltes bereits nach Ablauf des Trennungsjahres wegen Lebens in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft (Beschluss OLG Oldenburg v. 19.03.2012 - 13 UF 155/11 …“ Weiterlesen
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30.08.2012 Rechtsanwalt Jan B. Heidicker„… „Verschuldensprinzip", welches noch in den 70 er Jahre galt, ist glücklicherweise abgeschafft und durch das sog. „Zerrüttungsprinzip" ersetzt. a) Das Trennungsjahr/Getrenntleben Wollen beide Partner die Scheidung …“ Weiterlesen
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12.07.2012 Rechtsanwalt Robin Schmid„… während der Trennungsphase auf. Einige wichtige Fragen, welche immer wieder auftauchen, sind im Folgenden herausgegriffen. Ab wann bin ich getrennt / was ist das Trennungsjahr, wann beginnt …“ Weiterlesen
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07.02.2012 Rechtsanwältin Astrid Weinreich„… kann. Die Trennung der Eheleute kann auch innerhalb der Ehewohnung erfolgen und setzt nicht zwangsläufig den Auszug eines Ehegatten voraus. Vor Ablauf des Trennungsjahres ist die Scheidung nur …“ Weiterlesen
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31.01.2012 Rechtsanwältin Astrid Weinreich„… Ehescheidung vor. Einer der Ehepartner kann nach Ablauf des Trennungsjahres die Ehescheidung bei dem zuständigen Familiengericht einleiten. Der Scheidungsantrag muss aus prozessualen Gründen …“ Weiterlesen
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23.08.2011 GKS Rechtsanwälte„… . Zur Scheidung gehören für alle Eheleute: - die Einhaltung des Trennungsjahres und - der Antrag eines Ehepartners auf Ehescheidung. Unser Tipp: Wer so schnell wie möglich nach der Trennung zum Scheidungsanwalt …“ Weiterlesen
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21.07.2011 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… , da sich die Parteien erst im Oktober 2010 getrennt hätten. Damit sei das erforderliche Trennungsjahr nicht eingehalten und der Scheidungsantrag abzuweisen. Sie sah sich mit dieser Begründung …“ Weiterlesen
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08.09.2010 Rechtsanwalt Nils Finkeldei„… auf die lange Bank zu schieben. Scheidung Erst nach Ablauf des Trennungsjahres - von Ausnahmefällen wie Gewalt in der Ehe abgesehen - kann die Scheidung beantragt werden. Den Scheidungsantrag kann nur …“ Weiterlesen
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22.02.2018 Pilz Rechtsanwälte„… mit dem anderen verheiratet sein. Daraufhin muss ich jedoch immer wieder sagen, dass die Ehescheidung erst nach Ablauf eines sogenannten Trennungsjahres möglich ist. Warum? Der Gesetzgeber hat …“ Weiterlesen
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14.04.2010 Scheidungsanwalt Eric Schendel„Der Wunsch nach einer schnellen Scheidung ist nicht selten Gegenstand der Erstberatung aus Anlass der Trennung von Eheleuten. Dabei gilt es, das Trennungsjahr abzuwarten ehe ein Scheidungsantrag …“ Weiterlesen
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03.11.2008 Scheidungsanwalt Eric Schendel„Das Trennungsjahr muss abgewartet werden, ehe die Scheidung beantragt werden kann. Es läuft mit Beginn der Trennung. Man unterscheidet zwischen der Trennung innerhalb der Ehewohnung …“ Weiterlesen
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20.05.2008 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… sein - der Bundesgerichtshof hat beispielsweise eine Erwerbspflicht schon im 1. Trennungsjahr angenommen, weil in dem zu entscheidenden Sachverhalt beengte wirtschaftliche Verhältnisse vorlagen und die Ehepartner …“ Weiterlesen
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24.04.2007 Scheidungsanwalt Eric Schendel„… zu beantragen, was nach Ablauf des Trennungsjahres, bei manchen Gerichten sogar schon nach 9-10 Monaten der Trennung frühestens möglich ist. Das Gericht ermittelt dann bei den Versorgungsträgern (z.B. BfA …“ Weiterlesen
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24.04.2007 Scheidungsanwalt Eric Schendel„… vor der Trennung, wenn der andere Ehegatte eine Trennung noch gar nicht erahnt. Der erste Schritt zum Anwalt ist aber nicht der letzte, denn zunächst einmal muss das Trennungsjahr abgelaufen …“ Weiterlesen