Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Trumps Entlassung von Comey – nach deutschem Recht strafbar?

  • 3 Minuten Lesezeit
Ferdinand Mang anwalt.de-Redaktion

James Comey wird heute im US-Kongress angehört. Comey war der Direktor des Federal Bureau of Investigation (FBI), bis Präsident Trump ihn entließ. Das FBI befasst sich mit Verstößen gegen alle Bundesgesetze und Verbrechen, die über die Staatsgrenzen innerhalb der USA hinausgehen. Zudem ist es aber auch für die Spionageabwehr zuständig. Wären die angeblichen Aussagen von  Trump an Comey, die Ermittlungen gegen Michael Flynn einzustellen, und die Entlassung Comeys nach deutschem Recht strafbar? 

Ermittlungen des FBI

Das FBI hatte zunächst wegen angeblicher Russlandverbindungen gegen das Wahlkampfteam von Trump und im weiteren Zuge gegen Flynn, den nationalen Sicherheitsberater in Trumps Regierungskabinett, ermittelt. Flynn soll sich laut Medienberichten angeblich bei einem Telefonat Ende Dezember 2016 mit dem russischen Botschafter Sergei Kisljak über die weiteren Russland-Sanktionen unterhalten haben. Dadurch habe Flynn gegen Bundesgesetze verstoßen.

Der Vorwurf gegen Präsident Trump

Trump habe den damaligen Direktor des FBI, Comey, zunächst aufgefordert, die Ermittlungen gegen Flynn einzustellen. Trump hat diesen kurz darauf entlassen. Trump wird nun eine „obstruction of justice“, eine Behinderung der Justiz, vorgeworfen, in den USA ist das eine Straftat. Trump weist die Vorwürfe zurück. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, könnten politische Gegner diese für ein Amtsenthebungsverfahren gegen Trump nutzen.

Comey hat laut Medien bereits vor der Anhörung angegeben, dass Trump unter vier Augen die Hoffnung geäußert habe:  „Ich hoffe, Sie sehen einen Weg, dies sein zu lassen, von Flynn abzulassen. Er ist ein guter Kerl. Ich hoffe, Sie können das sein lassen“. Zudem berichten Medien, Präsident Trump habe von Comey verlangt: „Ich brauche Loyalität. Ich erwarte Loyalität.“ Inwieweit noch weitere Details hinzukommen, wird die Anhörung heute Nachmittag ergeben.

Die theoretische Strafbarkeit nach deutschem Recht

Vergleichbar mit der „obstruction of justice“ ist die Strafvereitelung nach § 258 Strafgesetzbuch (StGB): So wird nach § 258 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird. Dabei ist auch bereits der Versuch strafbar. Dies erfordert aber als Tathandlung zum Beispiel die Beseitigung von Tatspuren oder das Verbergen des Täters. 

Präsident Trump hat den FBI-Direktor Comey entlassen – aber eine Entlassung erfüllt für sich noch nicht den Straftatbestand der Strafvereitelung. Auch die Äußerungen gegenüber Comey sind als reine Bitte bzw. als Ausdruck der Hoffnung auch nicht als Strafvereitelung auszulegen. Hätte aber Trump mit der Absicht Comey entlassen, dass die Ermittlungen gegen Flynn beendet werden und Flynn nicht bestraft wird, dann stünde nach deutschen Recht eine Strafbarkeit im Raum. Allerdings weist Trump diesen Vorwurf zurück: Er habe schon vorher Comey entlassen wollen.

Daneben gibt es auch die Strafvereitelung im Amt nach § 258a StGB. Wer als zuständiger Amtsträger im Strafverfahren eine Bestrafung vereitelt, kann mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Voraussetzung ist, dass der Täter zum Beispiel aufgrund seiner Weisungsbefugnis auf das Strafverfahren Einfluss nehmen kann. Weisungsbefugnis bedeutet, dass Beamte den Weisungen ihrer Dienstvorgesetzten Folge leisten müssen. Wenn zum Beispiel der vorgesetzte Oberstaatsanwalt den Staatsanwalt in einem Strafverfahren die Weisung erteilt, die Ermittlungen gegen einen Verdächtigen einzustellen, dann muss der Staatsanwalt gehorchen und die Ermittlungen einstellen.

Der strafbare Missbrauch der Weisungsbefugnis 

Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) ist mit dem FBI mit seiner Tätigkeit als Strafverfolgungsbehörde vergleichbar. Das BKA ist bei Schwerkriminalität zuständig und koordiniert die Verbrechensbekämpfung der Landeskriminalämter. Das BKA ist nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums des Innern. Weisungsbefugt ist also auch der Bundesminister des Bundesministeriums des Inneren. Würde nun dieser mit der Absicht beispielsweise die Weisung erteilen, dass die Ermittlungen des BKA gegen einen Straftäter eingestellt werden, damit dieser nicht angeklagt, verurteilt und bestraft wird, dann würde sich der Bundesminister wegen Strafvereitelung im Amt strafbar machen.

Fazit: Die in den USA strafbare „obstruction of justice“ ist mit Strafvereitelung im deutschen Recht vergleichbar. Wer mit Absicht die Bestrafung eines Straftäters verhindert, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

(FMA)

Foto(s): ©Fotolia.com

Artikel teilen: