TUIfly – Ihre Rechte als Fluggast

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Sind Sie TUIfly-Betroffener? Wurde Ihr Flug mit der Fluggesellschaft TUIfly ebenfalls gestrichen oder haben Sie Ihr Reiseziel nur mit einer erheblichen Verzögerung erreicht?

Die Fluggesellschaft vermeldet heute wieder „viele kurzfristige Krankmeldungen“ des Kabinen- und Cockpitpersonals. Bereits in den vergangenen Tagen haben diese Krankmeldungen zu zahlreichen Verspätungen und Flugannullierungen geführt.

Die Krankmeldungen sind offensichtliche Folge der geplanten Unternehmensumstrukturierungen. Diese werden nunmehr auf dem Rücken der Kunden ausgetragen. Bereits jetzt ist eine erhebliche Klagewelle abzusehen, die auf TUIfly zurollen wird, sofern sich die Fluggesellschaft ihren Kunden gegenüber nicht kulant zeigen wird.

Für Sie als TUIfly-Kunde gilt, dass sie es nicht hinnehmen müssen, wenn es zu Flugannullierungen und starken Verspätungen kommt. Die EG-Fluggastrechteverordnung regelt zu Ihren Gunsten den Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichszahlung.

TUIfly hat zwar bereits in verschiedenen Stellungnahmen abgelehnt, entsprechende Zahlungen zu leisten und beruft sich aber auf den Ausnahmetatbestand des „außergewöhnlichen Umstandes“. Man wird aber davon ausgehen können, dass interne Probleme, wie sie sich bei den Fluggesellschaften TUIfly und Air Berlin derzeit zeigen, nicht als „außergewöhnliche Umstände“ oder „höhere Gewalt“ einzustufen sind.

Nur bei einem solchen „außergewöhnlichen Umstand“ oder einer „höheren Gewalt“ wären die Fluggesellschaften von der Zahlungspflicht befreit. Beispielsweise wäre ein Streik der Mitarbeiter ein solcher „außergewöhnlicher Umstand“, nicht aber „Krankheiten“. Hier gilt, dass es Aufgabe der Fluggesellschaft ist, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Deshalb ist derzeit davon auszugehen, dass Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung mit Erfolg durchgesetzt werden können. Was aber bedeutet dies für Sie als Kunde? Bei Annullierungen und Verzögerungen von mehr als drei Stunden steht Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung zu, deren Höhe je nach Flugentfernung zwischen 250 und 600 Euro liegen wird.

Sind Sie betroffener Kunde von TUIfly? Oder haben Sie eine vergleichbare Problematik mit einer anderen Fluggesellschaft erlebt? Wir beraten Sie gerne und vertreten Ihre Interessen!

Jörg Schwede

Rechtsanwalt



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