UDI Nachrangdarlehen unwirksam- BaFin ordnet Einstellungen an!

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Nachdem die BaFin der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG sowie der  UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG  aufgegeben hatte, die ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfte einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln, erhielten tausende Anleger der UDI-Gruppe Post, indem sie aufgefordert werden, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. 

Mehr als 6.000 Anleger von 13 weiteren Nachrangdarlehen der auf erneuerbare Energien spezialisierten UDI-Gruppe aus Nürnberg sollen einem Schuldenschnitt zustimmen und auf ca. 86% ihrer Forderung verzichten. Das würde den Totalverlust der Kapitalanlage bedeuten.


Welche Auswege gibt es für geschädigte Anleger?


Die UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG hat ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben. Einlagengeschäfte bedürfen jedoch der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), welche offensichtlich nicht vorlag.

Es ist davon auszugehen, dass auch die Nachrangklauseln der weiteren Energie-Festzins-Gesellschaften einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Auch die Verwendung des Begriffs „Festzins“ bei Nachrangdarlehen stand in der Vergangenheit bereits oft in der Kritik.

Unsere Empfehlung: Sie sollten Ihre Anlage daher schnellstmöglich rückabwickeln lassen.

Durch das unerlaubt vertriebene Einlagengeschäft ergeben sich Schadensersatzansprüche direkt gegen die Gesellschaft, den Geschäftsführer persönlich oder aber gegen den Vermittler/ Anlageberater, hier die UDI GmbH. 

Mithilfe derartiger Schadenersatzansprüche können Sie ihre Anlage vollständig rückabwickeln und den vollen Betrag zurückfordern, statt einem krassen Schuldenschnitt zuzustimmen.



Bei komplexen Rechtsstreitigkeiten ist es ratsam, sich an einen Spezialisten zu wenden, um fachkundige Unterstützung zu erhalten. Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.

Sie können uns unverbindlich kontaktieren und ihre Vertragsunterlagen zusenden. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, erstellen wir kostenlos eine Deckungsanfrage.


Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes

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