Überblick über Neuerungen im Verbraucherschutzrecht zum 01.10.2021

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Schutz des Verbrauchers hat zu einigen Änderungen und Verschärfungen am 01.10.2021 geführt.

Dieser Artikel soll nicht die Änderungen im Detail behandeln, sondern einen ersten Überblick über die wichtigsten Neuerungen geben.

Insbesondere das Thema der Vertragsverlängerung wurde neu gestaltet. War es bislang so, dass eine stillschweigende Vertragsverlängerung mit einer festen Laufzeit möglich war, wird der Verbraucher nun dahingehend geschützt, dass dies nicht mehr möglich ist. 

Zwar können Verträge weiterhin stillschweigend verlängert werden, allerdings ist dies nur noch unbefristet möglich. Verträge werden auf unbestimmte Zeit verlängert, wobei die Kündigungsfrist dann höchstens einen Monat betragen darf.

Ebenfalls in den Bereich der Vertragsbeendigung fällt der sogenannte „Kündigungsbutton“. Sinn dahinter ist, es den Verbrauchern zu ermöglichen, elektronisch Verträge zu kündigen. Dieser Button muss von Unternehmen auf der Website integriert sein, wenn der Verbraucher auch elektronisch einen Vertrag mit Dauerschuldverhältnis abschließen kann. Dabei ist darauf zu achten, dass das Feld für die Kündigung mit eindeutigen Formulierungen klar als solches erkennbar ist.

Die Änderungen führen zu Handlungsbedarf. AGB sind anzupassen. Insbesondere sind nicht automatisierte Abläufe neu zu koordinieren und zu programmieren, z.B. die Dauer der Vertragsverlängerung. Ist diese als Automatismus im System hinterlegt, muss eine Anpassung stattfinden.

Wenn Sie als Verbraucher Fragen haben oder Sie Hilfe als Unternehmer bei der Erstellung oder Überarbeitung Ihrer AGB benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.


Jörg Schwede
Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jörg Schwede

Beiträge zum Thema