Überlastet am Arbeitsplatz: Wie man die Kündigung vermeiden kann (und den Burn-out)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Schätzungsweise leisten Arbeitnehmer in Deutschland jedes Jahr etwa zwei Milliarden Überstunden, viele davon ohne Vergütung. Da wundert es kaum, dass viele Arbeitnehmer gestresst sind, wegen Überlastung Fehler begehen und – gekündigt werden. Was Arbeitnehmer tun können, um das zu verhindern, erklärt Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck.

Oft kommt es zur Kündigung, wenn man sich für seinen Arbeitgeber abrackert, selbst wenn man einen Berg an Überstunden hat, sei es, weil man ehrgeizig ist und im Job vorankommen will, oder weil man die Arbeit eines kranken Kollegen mit erledigen muss. Und es ist wahrscheinlich, dass man wegen des Stresses und der Mehrarbeit früher oder später krank wird. Oft erzählen mir meine Mandanten, dass sie nach der Kündigung am Burn-out-Syndrom leiden, an einer Depression, an Schlaflosigkeit/chronischer Übermüdung oder an einem Rückenleiden. Manch einer wird deshalb krankheitsbedingt gekündigt. Dazu muss es nicht kommen, wenn man rechtzeitig die richtigen Schritte unternimmt. 

Wer merkt, dass ihn die Arbeit überlastet, sollte mit seinem Chef darüber reden. Dass das nicht einfach ist, weiß so gut wie jeder. Beispielsweise wenn ein Kollege dauerkrank wird und der Chef die Aufgaben an die verbliebenen Teammitglieder überträgt. Kaum ein Arbeitnehmer, der in dieser Situation nicht vollen Einsatz zeigt, wodurch dann die Fehlerquote steigt, was man durch noch mehr Arbeit wettmachen will: Für den Arbeitnehmer ein Teufelskreis. Wer eine Belastungssituation erkennt, kann und sollte es ansprechen, notfalls mit einer schriftlichen Belastungsanzeige. 

Wer die Arbeitsanweisung einfach so ignoriert, riskiert, dass er dafür abgemahnt wird und im Wiederholungsfall die verhaltensbedingte Kündigung erhält. Besser ist es, mit seinem Chef über Alternativen zu sprechen, sich auf einen Kompromiss zu einigen. Holen Sie sich vorher Rat bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer seine Rechte kennt, tritt souveräner auf und macht weniger Fehler. 

Im Fall einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Fehler oder unterdurchschnittlicher Arbeitsleistung sollte man regelmäßig Kündigungsschutzklage einreichen. Häufig sind solche Kündigungen rechtswidrig und der Arbeitnehmer hat gute Chancen, sich auf seinen alten Arbeitsplatz zurück zu klagen oder eine hohe Abfindung vor Gericht auszuhandeln.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag? Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de. 

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen. 

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

20.06.2018

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