Überlastung des Arbeitnehmers: Wann droht eine Kündigung? (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Corona, Erkältungssaison, Auftragsboom zum Jahresende: Viele Arbeitnehmer stehen in diesen Wochen unter noch mehr beruflichem Stress, als sonst. Manche arbeiten bis zur Überlastung.

Was aber kann man überlasteten Arbeitnehmern raten? Wo liegen die Gefahren einer Überlastung? Wann riskiert der Arbeitnehmer eine Abmahnung oder eine Kündigung? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Wer trotz Überlastung zur Arbeit geht, gefährdet seine Gesundheit; oft setzt der Arbeitnehmer damit aber auch sein Arbeitsverhältnis aufs Spiel.

Denn ihm unterlaufen dann erfahrungsgemäß mehr Fehler, was dazu führt, dass er damit regelmäßig arbeitsvertragliche Pflichten verletzt.

Auf solche Fehler aber darf der Arbeitnehmer regelmäßig mit einer Abmahnung und, falls sich der Fehler wiederholt oder es sich um einen besonders schwerwiegenden und folgenreichen Fehler handelt, unter Umständen mit einer Kündigung reagieren.

Aber auch wenn keine Fehler passieren, ist es nicht gut fürs Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitnehmer trotz der Überlastung weiter arbeitet, ohne dass sich für ihn etwas ändert.

Überlastete Mitarbeiter reagieren nämlich öfter gereizt, nicht selten kommt es zum Streit mit Kollegen. Chefs wiederum erkennen oft nicht die Überlastungssituation, in denen der Mitarbeiter sich befindet; sie sehen oft nur, dass sich der Mitarbeiter aus ihrer Sicht falsch verhält. Es sind solche, für den Arbeitnehmer vermeidbare, Situationen, in denen es vielfach zu einer inneren Kündigung durch den Arbeitgeber kommt, und danach, bei der nächsten Gelegenheit, zum Ausspruch der Kündigung.

Was sollte der Arbeitnehmer im Fall einer Überlastung tun?

Ist der Arbeitnehmer überlastet, sollte er das seinem Arbeitgeber anzeigen, und zwar so, dass er das später beweisen kann.

Zu einer Überlastungsanzeige ist der Arbeitnehmer im Übrigen auch verpflichtet, da er seinen Arbeitgeber vor überlastungsbedingten Schäden aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Nebenpflichten schützen muss.

Auch wenn sich viele Arbeitgeber über solche Anzeigen erst einmal nicht freuen: Überlastungsanzeigen führen regelmäßig nicht nur zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, und schützen den Arbeitnehmer damit auch vor nachteiligen Konsequenzen, wie einer Abmahnung und Kündigung.

Auch der Arbeitgeber profitiert davon: Sein Mitarbeiter wird regelmäßig bessere Arbeitsleistungen zeigen, und weniger am Arbeitsplatz fehlen.

Arbeitnehmertipp: Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über Ihre Belastungen am Arbeitsplatz; halten Sie dabei den Dienstweg ein. Senden Sie Ihrem Vorgesetzten auch eine Überlastungsanzeige per Mail. Seien Sie dabei sachlich und nennen Sie am besten nur die Fakten.

Schildern Sie Ihr Problem, und sagen Sie, welche Folgen das für den Betriebsablauf haben könnte, also: zu welchen Risiken die überlastungsbedingten Fehler führen könnten. Falls man Möglichkeiten einer Abhilfe sieht, sollte man sie auch vorschlagen, ohne allerdings vom Arbeitgeber bestimmt Lösungen einzufordern.

Falls es einen Betriebsrat gibt, sollte man sich parallel auch an ihn wenden.

Sollte es trotz allem zu einer Kündigung kommen, rate ich regelmäßig dazu, sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren. Der Arbeitnehmer hat dann meist gute Chancen, seinen Arbeitsplatz zu retten oder zumindest eine hohe Abfindung zu bekommen.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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