Überstunden - Arbeiten ohne Ende?

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Das sind Überstunden:

Das Telefon klingelt, die nächste Besprechung steht an und die Mails sind noch nicht gelesen. Die Abgabe- und Zieltermine sind kurz gesetzt und in der vereinbarten Arbeitszeit ist das Arbeitspensum einfach nicht zu schaffen. Sie richten sich nach den Terminen und gehen in den Feierabend, wenn alles erledigt ist. Die zusätzlichen Stunden, die über die vereinbarte tägliche Arbeitszeit hinausgehen, sind Überstunden.

Eine automatische Pflicht Überstunden zu erbringen gibt es nicht, da vorrangig die vereinbarten Arbeitszeiten in dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung gültig sind.

Überstunden im Vertrag:

Um Überstunden leisten zu müssen, ist eine Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung notwendig. Prüfen Sie daher die Verträge, ob dort geschrieben steht, dass sich der Arbeitnehmer mit der Erbringung von Überstunden einverstanden erklärt hat. Ist dies nicht der Fall, besteht aus dem Vertrag kein Zwang zur Arbeit nach Ende der vereinbarten (in der Regel: täglichen) Arbeitszeit.

Auch die Formulierung, wonach man zum Erbringen der üblichen Überstunden verpflichtet ist, bedeutet nicht, dass unendlich viele Stunden zu leisten sind. Unternehmens- und Branchenüblichkeiten sind hier der Maßstab.

Überstunden nur nach Anordnung:

Sollten Sie zu Überstunden vertraglich verpflichtet sein, muss der Chef die zusätzlichen Stunden anordnen. Nur dann gelten diese Stunden auch als geleistete Arbeitsstunden, die extra zu vergüten sind. Ohne eine Anordnung sind dies einfach zusätzliche Stunden, die freiwillig am Arbeitsplatz erbracht werden.

Sofern es ein Arbeitszeitkonto gibt und die Überstunden dort zugebucht werden, werden die Überstunden später – wie vereinbart – erstattet. Für diesen Fall ist eine eigenständige Anordnung der Überstunden zunächst nicht nötig. Es sei denn, die Überstunden werden nicht ausgezahlt oder die Stunden werden ab einer Höchstgrenze „abgeschnitten“.

Dann gilt auch hier der Grundsatz: Ohne Anordnung vom Chef - kein Lohn für Überstunden !

Überstunden im Notfall (Notarbeit):

Ohne Regelung im Vertrag gibt es nur eine Ausnahme, wann Überstunden trotzdem geleistet werden müssen. Der Notfall !

Bei außergewöhnlichen Fällen wie technische Probleme, Feuer, Überschwemmungen oder aber auch plötzliche Produktionsabbrüche usw. durch Stromausfall, besteht die Verpflichtung, nach Anordnung Überstunden zu erbringen. Diese Ausnahme ergibt sich aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht zu dem Arbeitgeber.

Vertragsprüfung und Gericht

Ob die Pflicht zu Überstunden besteht und in welchem Ausmaß und wann, hängt von den Besonderheiten eines jeden Betriebes ab. Überstundenanordnungen sind auch gerichtlich überprüfbar.

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