Überteuerte Immobilienkredite der von Essen Bank / BNP Paribas

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Mehrfach kamen in letzter Zeit Verbraucher in unsere Kanzlei, die ein Darlehen für eine Immobilie bei der von Essen Bank bzw. nun bei der BNP Paribas abgeschlossen hatten und dabei Zinsen zahlen, die weit über dem Marktzins liegen.

Wann ist eine Baufinanzierung überteuert?

Während aktuell Sollzinsen für Hypothekenkredite schon ab 0,51 % effektiver Jahreszins angeboten werden und der Durchschnittszinssatz bei 5-10 Jahren Zinsbindung Ende des Jahres 2019 laut Deutscher Bundesbank bei ca. 1,14 % effektiver Jahreszins lag, zahlten Verbraucher zur selben Zeit bei BNP Paribas, die die von Essen Bank übernommen hat, für ein Immobiliardarlehen in der Zeit 8,16 % bis 10,76 % effektiver Jahreszins jährlich.

Ist das noch zulässig, das 7- bis 9-Fache des durchschnittlichen Marktpreises zu verlangen? Der Bundesgerichtshof hat eine klare Regel aufgestellt: Mehr als 100 % Überschreitung sieht er als sittenwidrig an. Ein derartiger Zinssatz ist damit wucherisch i. S. v. § 138 I BGB. Einfach gesagt:

                                           Mehr als das Doppelte an Zinsen ist nicht in Ordnung.

Wenn sich der überteuerte Kredit einfach verlängert

Dazu kommen Klauseln in den Darlehensverträgen der von Essen Bank, nach denen sich die Zinsbindung zu einem von der Bank festgelegten Zinssatz einfach um 5 Jahre verlängert, wenn man dem nicht widerspricht. Wer zum Beispiel gerade in einer schwierigen beruflichen Situation ist oder einen unerwarteten negativen SCHUFA-Eintrag hat und die Bank nicht wechseln kann, ist in der Situation gefangen. Auch ist JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ein Fall bekannt geworden, in dem BNP Paribas den Widerspruch zur Vertragsverlängerung und die Kündigung des Kredits nicht schriftlich bestätigt hat und später behauptete, sie hätte das Schreiben nicht erhalten. Erst nachdem die Verbraucherin JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte eingeschaltet hatte, gab BNP Paribas nach und akzeptierte die erklärte Kündigung und die Ablösung des Darlehens. Andernfalls hätte die Verbraucherin für fünf weitere Jahre einen Zinssatz von 8,16 % effektiver Jahreszins jährlich zahlen müssen. Bei einer Sparkasse bekam sie dagegen eine Finanzierung von 1,27 % effektiver Jahreszins für die Anschlussfinanzierung.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT hält die Klausel der von Essen Bank, auf die sich BNP Paribas berief, für unzulässig und rät daher Verbrauchern, sich in derartigen Fällen rechtlich zu wehren und eine stillschweigende Verlängerung überteuerter Zinsen nicht einfach zu akzeptieren.

Wer verlangt so hohe Zinsen für eine Baufinanzierung?

Stiftung Warentest und die Hypothekenvergleiche im Internet zeigen oft nur die attraktiv niedrigen Zinsen. Doch es gibt auch Schattenseiten bei der Baufinanzierung, über die kaum berichtet wird. Gerade Verbraucher, die nicht in das Schema eines gut verdienenden Angestellten mit unbefristeter Anstellung fallen, werden von Vermittlern mit scheinbar attraktiven Zinsen angesprochen, die am Ende aber auf ein Mehrfaches des Marktzinses steigen.

Auffällig in der Vergangenheit war hier insbesondere die von Essen Bank, die nun zur BNP Paribas gehört und unter der Marke Consors Finanz auftritt, aber auch andere kleinere Banken, die ihre Darlehen zum Teil schon mehrfach an internationale Aufkäufer von Krediten verkauft haben – und nun den Aufkäufern und ihren Anschlusskonditionen scheinbar ausgeliefert sind.

Wie wirken sich so hohe Zinsen aus?

Bei einer Restschuld von 113.000 Euro bedeutet eine Anschlussfinanzierung zu 8,16 % eff. JZ (7,87 % Sollzinssatz) statt einem Zinssatz von 1,27 % eff. JZ (1,19 % Sollzinssatz) am Ende einer Verlängerung von 5 Jahren eine Differenz von ca. 35.000 Euro bei gleichen monatlich Raten, in dem Fall 1.052,80 Euro. Während der eine Verbraucher dann noch eine Restschuld von ca. 90.000 Euro hat, ist die Restschuld beim anderen Verbraucher nur noch bei ca. 55.000 Euro.

Wie man sich dagegen wehren kann

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe empfiehlt, den eigenen Darlehensvertrag überprüfen zu lassen, wenn einem der Zinssatz sehr hoch vorkommt. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte berät bundesweit Darlehensnehmer und hat jahrelange Erfahrung mit überteuerten Krediten und Problemen bei Anschlussfinanzierungen.

Spätestens wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie die Bank in dem Darlehensvertrag zu überteuerten Konditionen gefangen hält, sollten Sie sich Rechtsrat suchen. Am besten suchen Sie sich sofort rechtlichen Rat, sobald Sie ein Schreiben von Ihrer Bank erhalten, in dem diese von einer automatischen Verlängerung spricht, wenn Sie auf dieses Schreiben hin schweigen. Dann haben Sie Zeit, das Vorgehen mit Ihrem Rechtsanwalt zu besprechen und zu reagieren.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hält derartige Klauseln, in dem ein Schweigen auf eine neue Zinsbindung als rechtlich verbindliche Zustimmung zu überteuerten Konditionen unterstellt wird, rechtlich für unangemessen und zeigt Wege auf, wie man aus derartigen Finanzierungen herauskommt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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