Und schon wieder: Abmahnung von Rechtsanwalt Pals im Namen von Jens Sternberg |Irreführende Werbung

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Abmahner

Und schon wieder. Erneute Abmahnung durch Jens Sternberg vertreten durch RA Pals.

Herr Sternberg lässt wieder wegen irreführender Werbung abmahnen. Erneut geht es darum, dass unser Mandant in dem Branchenbuch www.gelbeseiten.de unter dem Stichwort „Versicherungsmakler“ gefunden werden konnte, obwohl er Versicherungsvertreter sei.

Der Vorwurf

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dadurch irreführende Werbung betrieben zu haben, sodass ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorliege.

Die Forderung

Wie in früheren Abmahnungen wird der Streitwert auf 10.000 Euro festgesetzt und Abmahngebühren in Höhe von 887,03 Euro verlangt.

Unsere Einschätzung

Wir weisen erneut darauf hin, dass zwischen der Bezeichnung als „Versicherungsmakler“ und der als „Versicherungsvertreter“ tatsächlich Unterschiede bestehen und somit tatsächlich einen Unterlassungsanspruch wegen irreführender Werbung zur Folge haben kann.

Unser Rat

Allerdings muss zunächst im Einzelfall festgestellt werden, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien besteht und ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt.

Zudem muss bei hoher Anzahl an Abmahnungen stets geprüft werden, ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlich gem. § 8 Abs. 4 UWG sein könnte.

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung und besprechen mit Ihnen die weiteren Handlungsmöglichkeiten.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.

Stand der Bearbeitung: 09/2018

Weitere Informationen zu dieser Abmahnung finden Sie auch in unserem Rechtsblog auf unserer Kanzleiwebsite.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema