Und schon wieder: Abmahnung von Rechtsanwalt Pals im Namen von Jens Sternberg |Irreführende Werbung
- 1 Minuten Lesezeit
Die Abmahner
Und schon wieder. Erneute Abmahnung durch Jens Sternberg vertreten durch RA Pals.
Herr Sternberg lässt wieder wegen irreführender Werbung abmahnen. Erneut geht es darum, dass unser Mandant in dem Branchenbuch www.gelbeseiten.de unter dem Stichwort „Versicherungsmakler“ gefunden werden konnte, obwohl er Versicherungsvertreter sei.
Der Vorwurf
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dadurch irreführende Werbung betrieben zu haben, sodass ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorliege.
Die Forderung
Wie in früheren Abmahnungen wird der Streitwert auf 10.000 Euro festgesetzt und Abmahngebühren in Höhe von 887,03 Euro verlangt.
Unsere Einschätzung
Wir weisen erneut darauf hin, dass zwischen der Bezeichnung als „Versicherungsmakler“ und der als „Versicherungsvertreter“ tatsächlich Unterschiede bestehen und somit tatsächlich einen Unterlassungsanspruch wegen irreführender Werbung zur Folge haben kann.
Unser Rat
Allerdings muss zunächst im Einzelfall festgestellt werden, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien besteht und ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß vorliegt.
Zudem muss bei hoher Anzahl an Abmahnungen stets geprüft werden, ob die Abmahnung rechtsmissbräuchlich gem. § 8 Abs. 4 UWG sein könnte.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung und besprechen mit Ihnen die weiteren Handlungsmöglichkeiten.
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Stand der Bearbeitung: 09/2018
Weitere Informationen zu dieser Abmahnung finden Sie auch in unserem Rechtsblog auf unserer Kanzleiwebsite.
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