Unfall bei Schnee, Glatteis oder Blitzeis. Wie steht es um die Haftung?

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Wer bei Schnee und Glätte Auto fährt, sollte sich besonders vorsichtig verhalten, d.h. als sog. Idealfahrer alles tun, um einen Unfall zu vermeiden. Der sogenannte Idealfahrer muss seine Fahrweise so anpassen, dass er jederzeit gefahrlos lenken und rechtzeitig anhalten kann und auch sein Fahrzeug technisch an die Witterungsverhältnisse anpassen. Dazu zählen insbesondere Winterreifen und freie Scheiben.

Denn kommt es zu einem Unfall bei Schnee oder Glätte, bei dem der Pkw ins Rutschen geraten ist und der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat, spricht bereits der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrers, d.h. für eine nicht angepasste Fahrweise für die vorherrschende Witterung. Im Notfall kann nämlich verlangt werden, dass der Verkehrsteilnehmer Schrittgeschwindigkeit fährt oder sein Fahrzeug abstellt.

Selbst bei Blitzeis liegt die Verantwortung beim Fahrer, denn Blitzeis ist keine „höhere Gewalt“, die eine Haftung des Verkehrsteilnehmer entfallen ließe.

Bei einem Unfall wäre demnach zu klären, welcher Verkehrsteilnehmer seine Fahrweise nicht hinreichend angepasst hat und so das alleinige oder überwiegende Verschulden trägt.

Ferner sei zur Frage der Winterreifenpflicht noch erwähnt, dass sich der Autofahrer keine Sorgen wegen seiner eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung machen muss: Die Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers auch, wenn der Unfall-Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war.

Für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gilt: Die Schäden am eigenen Auto werden mit der Ausnahme bezahlt, das der Versicherungsnehmer nicht vor Fahrtantritt oder während der Fahrt erkennen musste, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Kommt es deshalb zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden.

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