Unfallflucht auf dem Supermarktplatz? Rechtsfreier Raum oder Strafbarkeit? Anwalt Verkehrsrecht

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie bauen einen Unfall auf einem Supermarktparkplatz oder im Einkaufszentrum und fahren einfach davon. Ist das Unfallflucht?


Was versteht man eigentlich unter einem Unfall?

Ein Unfall im Straßenverkehr ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Verkehr, das mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht und einen nicht unerheblichen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat.


Und was genau ist der „öffentlicher Verkehr“? 

Erfasst werden nur Taten im Straßenverkehr, d.h. im öffentlichen Verkehrsraum.

Ein Verkehrsraum ist öffentlich, wenn er für jedermann oder einer allgemein bestimmten größeren Personengruppe zur Benutzung zur Verfügung steht und auch so benutzt wird. Öffentlich sind damit auch allgemein zugängliche Privatparkplätze eines Supermarktes und Parkhäuser eines Einkaufszentrums, Parkplätze eines Restaurants mit dem Schild „nur für Gäste“ oder auch Tankstellengelände.

Dabei ist es egal, ob für den Parkplatz ein Entgelt zu entrichten ist oder nicht.


Nicht-öffentlich sind dagegen eingegrenzte private Flächen, die erkennbar nur für bestimmte oder bestimmbare Benutzer zugelassen sind, wie der Privatparkplatz einer Firma oder eine Tiefgarage mit fest vermieteten Stellplätzen.


Wie hoch ist die Strafe für das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort also die Unfallflucht? 

Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist gem. § 142 Abs. 1 StGB mit Geldstrafe oder mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht.


Außerdem hat es in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge, d.h. man verliert erst einmal seinen Führerschein. Das Gesetzt sieht vor, dass für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren auch keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Sie können sich also sehr wohl strafbar machen, wenn Sie nach einem Unfall auf einem Supermarktparkplatz einfach weiterfahren.


Haben Sie eine Vorladung wegen Unfallflucht / Fahrerflucht erhalten?


Melden Sie sich zeitnah bei uns und lassen Sie sich beraten. Je früher Sie sich melden, desto besser können wir helfen.


Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jens Wilke

Beiträge zum Thema